Referendum an der Urne
09.02.2024 Boswil, Region OberfreiamtAktuelles aus der Boswiler Gemeindeverwaltung
In dieser Woche sind den Stimmberechtigten die Unterlagen für die bevorstehende eidgenössische Abstimmung vom 3. März verteilt worden. Nebst den zwei eidgenössischen Abstimmungen findet auch die ...
Aktuelles aus der Boswiler Gemeindeverwaltung
In dieser Woche sind den Stimmberechtigten die Unterlagen für die bevorstehende eidgenössische Abstimmung vom 3. März verteilt worden. Nebst den zwei eidgenössischen Abstimmungen findet auch die Referendumsabstimmung gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung «Verpf lichtungskredit: Einführung von flächendeckend Tempo 30» mit zwei Änderungsanträgen vom 27. November statt.
Es gilt zu berücksichtigen, dass über das Referendum abgestimmt wird. Sollten die Stimmberechtigten dem Verpf lichtungskredit «Einführung von flächendeckend Tempo 30» mit den zwei Änderungsanträgen zustimmen, so hätten sie das Referendum abzulehnen.
Sollte hingegen das Referendum angenommen werden, so wäre die Abstimmungsfrage mit «Ja» zu beantworten.
Stille Wahl von Zeltner und D’Andrea in Steuerkommission
Nachdem in der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro die nachstehenden Personen in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt.
Peter Zeltner, Die Mitte, neu, wird Mitglied der Steuerkommission der Gemeinde, Nicola D’Andrea, Die Mitte, neu, wird Ersatzmitglied der Steuerkommission.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Asyl-Zuweisungszahlen: Aufnahmepflicht von 35 Personen
Die Gemeinden sind zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von ausländischen schutzbedürftigen Personen. Der kantonale Sozialdienst legt die Ausnahmequoten für die Gemeinden fest. Die Aufnahmequote wird anhand der Einwohnerzahl berechnet.
Für Boswil gilt per 1. Januar eine Aufnahmepf licht von 35 Personen. Aktuell werden 28 Personen angerechnet. Weitere vier Plätze stellt die Gemeinde zur Verfügung. Demnach wird die Quote um drei Personen nicht erfüllt.
Der kantonale Sozialdienst hat deshalb dem Gemeinderat eine entsprechende Zuweisungsverfügung zugestellt. Sollte der Gemeinderat diese Aufnahmequote nicht erfüllen, so hätte er eine Ersatzvornahme von 90 Franken pro Tag und pro Person zu entrichten. Der Gemeinderat hat aber die Möglichkeit, die Aufnahmequote in den gemeindlichen Liegenschaften zu erfüllen und hat dies dem kantonalen Sozialdienst entsprechend mitgeteilt. --gk