Die Schulanlage und der Spielplatz stehen der Öffentlichkeit ausserhalb des regulären Schulbetriebs zur Verfügung. Es ist erfreulich, dass der Platz rege benutzt wird. In der Vergangenheit ist es jedoch öfters vorgekommen, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
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Die Schulanlage und der Spielplatz stehen der Öffentlichkeit ausserhalb des regulären Schulbetriebs zur Verfügung. Es ist erfreulich, dass der Platz rege benutzt wird. In der Vergangenheit ist es jedoch öfters vorgekommen, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
Zu folgenden Zeiten dürfen der Spielplatz und die Schulanlage nicht benutzt werden und es gelten Ruhezeiten: Montag bis Freitag, 12 bis 13 Uhr und 22 bis 8 Uhr; Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage, 12 bis 13 Uhr und 20 bis 10 Uhr.
Zusätzlich gelten verschiedene Regeln: Mofa fahren verboten, Alkoholverbot, Betäubungsmittelverbot, keine laute Musik, Abfälle entsorgen, Leinenpflicht für Hunde. Ausgenommen sind bewilligte Anlässe durch die Behörde. Wer gegen diese Richtlinien verstösst, wird von der Anlage verwiesen. Zudem werden Verstösse gegen die Benützungsordnung gemäss Polizeireglement geahndet.
Weihnachtsmarkt am 13. Dezember
Am Freitag, 13. Dezember, findet von 16.30 bis 20 Uhr der Weihnachtsmarkt mit Christbaumverkauf auf dem Areal der Schulanlage statt. Die Schulkinder werden den Weihnachtsmarkt mit feierlichen Liedern eröffnen und anschliessend geniessen alle gemeinsam die vorweihnachtliche Stimmung. Verschiedene Marktstände bieten regionale Produkte an, auch werden die Besucherinnen und Besucher mit kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnt.
Sollte jemand Interesse an einem Marktstand haben und handwerklich erzeugte Produkte anbieten wollen, kann man sich bis am 11. Oktober bei der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@beinwil.ch oder Tel. 056 668 18 60) melden.
Am Samstag, 14. Dezember, von 9 bis 11 Uhr findet analog der letzten Jahre ein zusätzlicher Christbaumverkauf statt.