Steuerdaten sind ein Geheimnis

  08.03.2022 Finanzen

Thomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zu aktuellen Steuerthemen

In der Steuererklärung gibt man sehr viele persönliche Daten bekannt, von denen man nicht möchte, dass sie jeder einsehen kann. Entgegen anderen Kantonen unterliegen die Steuerdaten im Kanton Aargau einem erhöhten Amtsgeheimnis.

Gemäss den gesetzlichen Grundlagen sind alle mit dem Vollzug des Steuergesetzes betrauten oder beigezogenen Personen verpflichtet, über Tatsachen, die ihnen in Ausübung ihres Amtes bekannt werden, sowie über die Verhandlungen in den Behörden Stillschweigen zu bewahren und Dritten den Einblick in amtliche Akten zu verweigern. So lautet der Grundsatz.

Die Erteilung von Auskünften, einschliesslich der Gewährung der Akteneinsicht, ist zulässig, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Der Regierungsrat hat dafür eine Verordnung über die Amtshilfe der Steuerbehörden in Kraft gesetzt. Geregelt wird darin u. a., welchen Behörden und Institutionen die Steuerbehörde Auskünfte erteilen muss.

Anfragen über Steuerdaten von unbeteiligten Drittpersonen oder Firmen (zum Beispiel Inkassobüros) werden von den hiesigen Steuerbehörden nicht beantwortet. Die Steuerbehörde nimmt den Datenschutz sehr ernst. Beispielsweise werden schützenswerte Steuerdaten auch nicht mittels E-Mail verschickt. Auch müssen die Steuerpflichtigen am Schalter mittels Ausweis (ID, Pass) ihre Identität nachweisen, damit sie Auskunft über ihre Daten in den Steuererklärungen erhalten.

Frühpensionierung / stufenweise Pensionierung

Ein Schritt in einen nächsten Lebensabschnitt ist immer häufiger anzutreffen. In aller Regel werden heute respektable Vorsorgegelder im Rahmen der Säulen 2 (berufliche Vorsorge) und 3a (private Selbstvorsorge) angespart. Es stellen sich in diesen Fällen Fragen: beispielsweise, ob sich ein Teilbezug des Vorsorgekapitals lohnt oder die Renten vorbezogen werden sollen. Erfahrungsgemäss besteht ein erheblicher Beratungsbedarf in dieser Hinsicht.

Die Entscheidungen hängen individuell von der Lebens-, Finanz-, Wohnsituation ab. Oftmals ergibt sich in den verschiedenen möglichen Varianten auch Steuerplanungsbedarf. Um die finanziellen Auswirkungen von Vorsorgekapitalbezügen berechnen zu können, stellt das Kantonale Steueramt auf der Homepage einen Steuerrechner zur Verfügung. Dort können auch die Berechnungen der ordentlichen Steuern präzise vorgenommen werden. Dieses wertvolle Hilfsmittel kann auch von Laien problemlos gehandhabt werden.

Selbstständiger Nebenerwerb

Immer mehr steuerpflichtige Personen üben einen selbstständigen Nebenerwerb aus. Oftmals wird in diesem Bereich nach einem Freibetrag gefragt. Das Steuergesetz hat in dieser Hinsicht keinen Freibetrag vorgesehen. Bei Vorliegen eines selbstständigen Nebenerwerbes sind schriftliche Aufstellungen über Einnahmen und Ausgaben, über die Vermögenslage sowie über Privatentnahmen und -einlagen einzureichen. Fliesst Bargeld, ist ein entsprechendes Kassenbuch zu führen, das den Bargeldfluss nachvollziehbar macht. Auf Verlangen der Steuerbehörde sind die entsprechenden Belege vorzuweisen.

In vielen Fällen resultieren aus der selbstständigen Nebenerwerbstätigkeit über Jahre hinweg Verluste. Das ist für die Steuerbehörden problematisch. Unter einer selbstständigen Erwerbstätigkeit wird allgemein jede Tätigkeit verstanden, bei der ein Unternehmer auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Arbeit und Kapital, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung nach aussen sichtbar am Wirtschaftsverkehr teilnimmt. Eines der massgeblichsten Kriterien für das Vorliegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist das Erfordernis der Gewinnstrebigkeit. Werden über Jahre keine Gewinne ausgewiesen, betrachten die Steuerbehörden diese Tätigkeit als Liebhaberei und lassen die Verluste nicht mehr zum Abzug zu. Dabei werden immer die individuellen Verhältnisse des Einzelfalles geprüft.

Steuerplanung macht Sinn

Geplante grössere Finanzanlagen, Bezug von Vorsorgegeldern, vorzeitige Pensionierung, Liegenschaftskäufe oder -verkäufe, grosse Liegenschaftsunterhaltsprojekte, Aufnahme oder Aufgabe der unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit sind einige plakative Beispiele, bei denen fachkundige, professionelle Steuerberatung Sinn macht. Die daraus entstehenden Kosten sind in aller Regel sehr gut investiert, weil sich oftmals auch respektable Steuerersparnisse ergeben. – Professionelle Steuerberatung lohnt sich!

Zur Person: Thomas Laube ist langjähriger Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen. Mit rund 10 000 Steuerpflichtigen führt er die viertgrösste Steuerverwaltung (inklusive Inventuramt) im Kanton Aargau mit einem Stellenplafond von 9,1 Pensen, die sich auf elf Mitarbeitende verteilen. Als Mitglied der Steuerkommission Wohlen hat er zusammen mit dem Kantonalen Steuerkommissär die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen zu erlassen.


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