Steuern bezahlen nicht vergessen

  13.10.2020 Rottenschwil

In den letzten Tagen wurden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuerrechnungen 2020 versandt. Die noch offene Steuerrechnung ist per 31. Oktober zu begleichen. Für Steuern, die vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 fällig werden, wird aufgrund der Coronapandemie bei verspäteter Zahlung kein Verzugszins geschuldet. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins beträgt 0,1 Prozent.

Die provisorischen Steuerrechnungen beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden, und sind möglicherweise zu hoch. Anpassung der Steuerrechnung sind beim Regionalen Steueramt Oberwil-Lieli zu melden, Telefon 056 648 42 30.

Ist es nicht möglich, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, kann man ein Gesuch um Stundung oder Teilzahlung bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Rottenschwil einreichen.


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