Teilparzelle umzonen

  18.10.2022 Besenbüren

Der Gemeinderat Besenbüren hat gemäss Baugesetz beschlossen, eine Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans vorzunehmen. Es geht um die Umzonung der Teilparzelle 97. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Voraussetzungen für Beschwerden

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist einerseits aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und andererseits darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, die diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen A nwaltskosten zu bezahlen.


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