Termine nur mit Attest

  26.01.2021 Gesundheit

Impfstrategie: Priorisierung von Personen mit chronischen Vorerkrankungen mit höchstem Risiko

Der Impfstoff im Kanton Aargau ist knapp – wie in ganz Europa und in der ganzen Schweiz. Nur Personen über 75 Jahre und Personen mit Vorerkrankungen von höchstem Risiko erhalten derzeit eine Impfung. Die Impfung in Alters- und Pflegeheimen mit zehn mobilen Teams geht planmässig weiter.

Der Kanton Aargau orientiert sich mit seiner Impfstrategie an den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Das gilt auch bei der Impfung von Personen mit chronischen Vorerkrankungen. Zurzeit erhalten nach Vorgaben des BAG nur Personen mit Vorerkrankungen mit höchstem Risiko eine Impfung. Diese Vorerkrankungen sind auf www.ag. ch/coronavirus-impfung näher umschrieben.

Personen mit anderen Vorerkrankungen können sich wie alle anderen unter www.ag.ch /covid-impfanmeldung registrieren, erhalten derzeit aber noch keine Impfung. Personen mit chronischen Vorerkrankungen, die nicht mit ärztlichem Attest eine Zugehörigkeit zur Kategorie mit höchstem Risiko belegen können, werden in den Impfzentren abgewiesen. Grund dafür ist die Umsetzung der BAG-Vorgaben bei Vorerkrankungen mit höchstem Risiko. Wegen der Knappheit des Impfstoffs und der mehrfachen und kurzfristigen Reduktionen der Liefermengen kann der Kreis der zu impfenden Personen nicht weiter gezogen werden. Aufgrund des limitierten Impfstoffs ist die konsequente Umsetzung der Vorgaben geboten.

Die im Kanton Aargau eingesetzte Software des Bundes macht keine Unterscheidung zwischen Vorerkrankungen mit geringem und Vorerkrankungen mit hohem Risiko. Personen mit Vorerkrankungen konnten so entgegen der Priorisierung einen Termin erhalten, wenn sie eine Impfempfehlung des Hausarztes vorlegen konnten. Die chronische Vorerkrankung mit höchstem Risiko muss aber mit einem Attest belegt werden. Der Kanton Aargau hat entsprechende Änderungen in der Software des Bundes angeregt.

Impfstoff weiterhin knapp

Die Impfzentren können ab sofort keine Ausnahmen mehr gewähren. Der Grund dafür ist die anhaltende und sich laufend zuspitzende Knappheit des Impfstoffs. Aufgrund der Informationen des BAG erwartet das Departement für Gesundheit und Soziales, dass in den nächsten rund vier Wochen weniger als die Hälfte der vorgesehenen Impfdosen zur Verfügung steht. Die Planung musste deshalb angepasst werden. Die Zweitimpfungen sind sichergestellt.

Personen mit Vorerkrankungen sollten vor der Registrierung auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung mit der behandelnden Ärztin oder dem Hausarzt abklären, ob ihre Vorerkrankung in die Kategorie mit höchstem Risiko gehört. Die Personen mit Attest können sich danach registrieren und bringen das Attest zum Impftermin mit. Personen, die bereits einen Termin erhalten haben oder einen Termin erhalten, obwohl sie keine Vorerkrankung mit höchstem Risiko haben, sollten ihren Termin mit dem erhaltenen Link stornieren. Wer einen Impftermin trotzdem wahrnimmt, wird vom Impfzentrum abgewiesen. Nach der Stornierung registrieren sich betroffene Personen dann neu.

Der Mehraufwand ist für Betroffene zwar nicht sehr gross, aber dennoch bedauerlich. Das Departement für Gesundheit und Soziales informiert, sobald Impfstoff für weitere Personengruppen zur Verfügung steht. Für Personen im Alter ab 75 Jahren ist eine Registrierung zum Impftermin wie bisher möglich. Sie benötigen kein Attest, um einen Impftermin wahrnehmen zu können. --pd


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