TIPP DER WOCHE

  18.06.2021 Natur

Kein Radikalschnitt an der Hecke

Derzeit schiessen nicht nur die Kräuter und Gemüse schnell und stark in die Höhe, auch Sträucher und Hecken legen enorm zu. So manch ein Hausbesitzer ist nun wohl ob der herunterhängenden Ästchen geneigt, einen ersten Ausputz vorzunehmen und die Hecken zurückzuschneiden. Aber vorsichtig: Wer in seiner Hecke munteres Vogelgezwitscher vernimmt, ist angehalten, hier nicht allzu extrem vorzugehen und auf die Brutzeit Rücksicht zu nehmen. Zwischen dem 1. März und dem 30. September darf deshalb kein radikaler Rückschnitt erfolgen, punktuelles, kleineres Zurechtstutzen ist aber erlaubt. Massgebend ist dabei das Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz. --aw


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