Unnötiges Leid vermeiden

  26.03.2021 Hilfikon

Die Jagdgesellschaft Villmergen-Hilfikon zeigt, wie man Wildunfälle vermeiden kann

Im Frühling und Herbst häufen sich die Wildunfälle. Die Jagdgesellschaft Villmergen-Hilfikon warnt: Nicht nur für die Tiere können Unfälle lebensgefährlich sein.

Unfälle mit Reh, Fuchs und Dachs sind nicht nur für die Fahrzeuglenker unangenehm, sondern auch für das Wild. Für dieses endet diese Begegnung oft mit dem Tod. Besonders um die Zeitumstellung im Frühling und Herbst steigt die Gefahr für Wildunfälle. «Das Wild kennt keine Sommerund Winterzeit», erklärt Pius Vock, Jagdaufseher der Jagdgesellschaft Villmergen-Hilfikon. «Es passt seine Aktivitätszeit dem Sonnenstand sowie den Wetterverhältnissen und nicht dem Verkehr an. Das Rehwild lebt den Winter über in sogenannten Sprüngen (Gruppen), die sich im Frühling wieder auflösen, und sie suchen für sich neue Einstände, das heisst Territorien, im Revier, wo sie für sich und später mit ihrem Nachwuchs leben. So ergibt sich automatisch mehr Wildwechsel im ganzen Revier. Wenn es jetzt morgens früher hell und abends später dunkel wird, muss man daher vermehrt mit Wild an und auf der Strasse rechnen», warnt er. «Um potenzielle Unfälle mit wild lebenden Tieren zu vermeiden, sind deshalb gerade jetzt eine erhöhte Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft wichtig.»

Tempo freiwillig reduzieren

Auf Strassen ausserhalb der Dörfer, wo das Wild besonders oft über die Strasse wechselt, empfiehlt Vock, das Tempo beim Eindämmern und nachts sowie bei der Morgendämmerung freiwillig zu reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel die Verbindungsstrasse zwischen Villmergen und Büttikon. «Mitten im Wald kann das Wild sehr plötzlich aus dem Wald auf die Strasse stossen. Dann hat man selbst mit 60 km/h nur noch verringerte Chancen, einen Unfall zu vermeiden», erklärt er. Vorsicht sei auch an besonders unübersichtlichen Stellen geboten. Aber nicht nur auf der schmalen Strasse nach Büttikon werden Rehe, Füchse, Dachse und auch Marder angefahren. «Das geschieht trotz spezifisch getroffener Gegenmassnahmen regelmässig auch in Richtung Hilfikon sowie Hilfikon–Sarmenstorf und in Richtung Dottikon–Dintikon», so der Jagdaufseher.

Eine weitere Gefahr, mit Wild ungewollt konfrontiert zu werden, herrscht bei Schnee und eisigem Wetter. Pius Vock erklärt: «Wenn die Strassen gesalzen werden, trifft man manchmal Rehe an, die das Salz am Strassenrand oder gar auf der Strasse lecken. Auch da kann es zu Wildunfällen kommen.» Man sollte stets auch den Wald- und Feldrand im Blickfeld behalten, denn da ist das Wild früh sichtbar. Nun ist auch der Rothirsch im Revier Villmergen-Hilfikon und den Nachbarrevieren mehrfach gesichtet worden. Kollisionen mit dem Rothirsch sind im Freiamt bereits wiederholt aufgetreten. Diese Zusammenstösse sind um einiges heftiger verlaufen als Kollisionen mit Rehwild, denn der Rothirsch ist um einiges grösser und wird um einiges schwerer. Das gibt dann nicht nur Blechschaden, wenn man frontal mit einem 80 bis 100 Kilogramm schweren Hirsch kollidiert. Erhebliche Verletzungen von Fahrer und Beifahrer sind dabei nicht auszuschliessen. Es empfiehlt sich also, bei den erwähnten Strassenverbindungen mehr Vorsicht walten zu lassen und vorausschauend zu fahren.

Unfall muss gemeldet werden

Wenn es dann doch passiert, ist die Unfallstelle umgehend zu sichern und die Polizei-Notrufnummer 117 zu wählen. Dies mit möglichst genauer Angabe des Ortes der Unfallstelle. Über diese Notfallnummer wird dann der zuständige Wildhüter des betreffenden Reviers aufgeboten. «Um meinen Kollegen und mir die Arbeit zu erleichtern, sollten die Fahrzeuglenker vor Ort bleiben und dem zuständigen Wildhüter die eventuelle Fluchtrichtung eines angefahrenen Wildes angeben. Nur so kann eine Nachsuche von verletztem Wild erfolgreich enden», erklärt Vock. «Liegt ein angefahrenes Tier sichtbar in Strassennähe, sollte man Abstand halten. Nähert man sich ihm, könnte es wieder hochkommen und versuchen zu flüchten und wir müssten es suchen gehen, um es von seinem Leiden zu erlösen. Dies ist gerade nachts äusserst schwierig und für uns und den Schweisshund gefährlich und sehr unfallträchtig.» Oft muss die Nachsuche deshalb auf den folgenden Morgen verlegt werden, was dem Tierwohl nicht entgegenkommt.

Pius Vock betont, dass das Melden von Wildunfällen eine gesetzliche Verpflichtung und kein «Nice-to-have» ist. «Eine Versicherung zahlt den Schaden am Fahrzeug ohnehin nur, wenn ein Wildhüter/Jagdaufseher oder die Polizei den Unfall mit Schadenformular bestätigt hat. Nicht oder zu spät gemeldete Vorfälle werden von der Polizei strafrechtlich geahndet.» Da komme dann auch das aktuelle Tierschutzgesetz zum Tragen, das unnötiges Tierleid durch zu spätes Melden hart angeht. «Und den gesamten Schaden trägt man dann auch noch selber», warnt der Jagdaufseher. Vock ist überzeugt, dass mit einer erhöhten Aufmerksamkeit nachts und bei Dämmerung viel Tierleid vermieden werden kann. «Passieren kann aber in unserer mobilen Gesellschaft immer etwas. Das ist keine Katastrophe, wenn man sich danach richtig verhält.» --zg


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