Verkehrsbeschränkung

  30.09.2022 Oberlunkhofen

Der Gemeinderat von Oberlunkhofen hat folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: hinterer Parkplatz Kirchenareal (Kiesplatz und Parkfelder oberhalb bei Rebbergstrasse); Parkieren mit Parkscheibe, Zusatztafel: «Täglich 8.00 bis 19.00 Uhr max. 3 Stunden».

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen beim Gemeinderat, Zugerstrasse 20, 8917 Oberlunkhofen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Informationssammlung zu einer möglichen Strommangellage

Dokumente und Informationen von Bund, Kanton und auch Gemeinde zur möglichen Strommangellage werden auf der Gemeindehomepage www.oberlunkhofen.ch unter «Aktuelles» aufgeschaltet und aktualisiert.

Fälschung amtlicher Wertzeichen

Aufgrund der Fälschung amtlicher Wertzeichen (Kehrichtgebührenmarken) hatte der Gemeinderat bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Strafantrag gestellt. Die Person wurde zwischenzeitlich zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote