In letzter Zeit mussten in der Kanalisation an mehreren Stellen Verstopfungen durch Fremdmaterial beseitigt werden. Es handelt es sich, soweit festgestellt werden konnte, vorwiegend um Feuchttücher. Die Verwendung solcher ist gemäss Gewässerschutzverordnung nicht verboten. Die ...
In letzter Zeit mussten in der Kanalisation an mehreren Stellen Verstopfungen durch Fremdmaterial beseitigt werden. Es handelt es sich, soweit festgestellt werden konnte, vorwiegend um Feuchttücher. Die Verwendung solcher ist gemäss Gewässerschutzverordnung nicht verboten. Die Bevölkerung wird jedoch aufgerufen, Feuchttücher massvoll und sparsam zu verwenden.
Nicht gestattet ist jedoch die Entsorgung anderer Hygieneartikel (zum Beispiel Monatsbinden) über die Kanalisation.