Vorsorge – Fokus Frauen

  25.02.2022 Finanzen

Pensionsplanung zeigt, wie Vorsorgegelder beider Ehepartner verteilt sind

Frauen weisen weniger Kenntnisse zu Vorsorge und Finanzen auf als Männer. Und sie befassen sich später damit. Michèle Vogel, Sozialversicherungsfachfrau, zeigt gerne auf, wie Vorsorgesituationen verbessert werden können.

Frauen sind in der Vorsorge benachteiligt. Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen sind deren Renten rund ein Drittel niedriger als diejenigen der Männer. Diese Differenz ergibt sich durch die Lebensumstände wie zum Beispiel die Gründung einer Familie, aber auch dadurch, dass Frauen für die gleiche Arbeit nachweislich weniger verdienen.

Arbeitende Ehefrau oft im Nachteil

Die Abrechnung eines Lohnes ist im Falle einer Invalidität oder eines Todes, aber auch für die Pensionierung wichtig. In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Frauen keinen oder einen nur sehr geringen Lohn beziehen oder sich selbst keinen angemessenen Lohn gönnen. Dies, obwohl sie durch die Mitarbeit im Betrieb des Ehemannes, die Kinderbetreuung und den Haushalt eine Mehrfachbelastung tragen.

Pensionsplanung ab Alter 50
Viele KMU, und vor allem die kleinsten unter ihnen, erachten es oft als finanziell unmöglich oder nicht notwendig, für die mitarbeitende Ehefrau einen Lohn auszuzahlen. In vielen Fällen wäre dies aber durchaus möglich.

Vorteile der Lohnzahlung bei den Sozialversicherungen:
– Arbeitsausfälle sind bei Krankheit und Unfall sowohl mit einem kurzfristigen Taggeld wie auch für langfristige Leistungen bei Invalidität und Tod abgedeckt.
– Altersguthaben kann bei der Pensionskasse geäufnet werden.
– Bei Scheidung besteht eine tiefere Ausgleichspf licht von Seiten des Ehemannes. Beim Splitting bei der AHV werden die Einkommen beider Ehepartner während der ganzen Ehejahre hälftig geteilt.

Das Splitting erfolgt aber erst, wenn der zweite Ehepartner eine Rente bezieht. Es ist wichtig, dass beide Ehepartner unabhängig voneinander ein AHV-pflichtiges Einkommen abrechnen. Beim Ehepartner, der zuerst eine Rente bezieht (zum Beispiel Invalidität oder Tod), wird für die Rentenberechnung nur auf sein eigenes abgerechnetes Einkommen abgestellt.

Steuerliche Vorteile:
– Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich abzugsfähig.
– Einzahlung in die Säule 3a für beide Ehepartner bringen ebenfalls Steuervorteile.
– Bei der Steuererklärung können Zweitverdienerabzug und Berufsauslagen geltend gemacht werden.

Mit der Pensionsplanung, mit der man sich ab Alter 50 unbedingt befassen sollte, wird deutlich, wie die Vorsorgegelder beider Ehepartner verteilt sind. Lücken bei der Pensionskasse oder fehlende Beitragsjahre bei der Ausgleichskasse lassen sich zwar teilweise noch ausgleichen, a ber n icht meh r wettmachen, wenn erst ab diesem Alter Vorsorge geäufnet wird.

Gemäss Studie der Uni St. Gallen weisen Frauen weniger Kenntnisse zu Vorsorge und Finanzen auf als Männer und befassen sich später damit.

Wir empfehlen unseren Leserinnen, sich mit ihrer Vorsorge zu befassen. Gerne zeigen wir auf, wie Sie Ihre Vorsorgesituation verbessern.

Michèle Vogel ist Sozialversicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis, und kann bei der Vorsorge viele Verbesserungsvorschläge für Frauen aufzeigen.

Gewerbe-Treuhand AG
Telefon 041 972 56 05
michele.vogel@gewerbe-treuhand.ch


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