Weitere Erkenntnisse gewinnen

  27.05.2022 Grosser Rat

Regierungsrat stellt dem Grossen Rat den kantonalen Coronabericht zur Kenntnisnahme zu

Verschiedene Erkenntnisse aus dem Analyse- und Reflexionsprozess sind bereits in das kantonale Krisenmanagement eingeflossen – weiterer Handlungsbedarf wird überprüft.

Der Regierungsrat würdigt im kantonalen Coronabericht die menschlichen Schicksale, die mit der Pandemie beziehungsweise viel Leid, Schmerzen, Ängsten und Entbehrungen verbunden waren: «Der Regierungsrat drückt den von Todesfällen betroffenen Angehörigen seine Anteilnahme aus und wünscht den nach wie vor gesundheitlich beeinträchtigten Mitmenschen vollständige Genesung.»

Die Covid-19-Pandemie hat auch im Kanton Aargau die Menschen, Unternehmen und Institutionen vor ungeahnte Herausforderungen gestellt: einerseits aufgrund des plötzlichen Eintretens der Krise, ihrer teilweise rasanten Eskalation und des wellenhaften Verlaufs – und andererseits durch die lange Dauer und breite Wirkung. Allein im Kanton Aargau sind rund 960 Todesopfer zu beklagen, einige Tausend Menschen litten unter schweren Krankheitsverläufen, viele von ihnen leiden immer noch unter Long-Covid-Folgen.

Orientierung an zentralen strategischen Grundsätzen

Die Covid-19-Pandemie betraf über einen sehr langen Zeitraum von zwei Jahren praktisch alle Lebens- und Politikbereiche. Das kantonale Krisenmanagement von Regierungsrat, Kantonsverwaltung und Krisenorganen war konsequent darauf ausgerichtet, eine Überlastung beziehungsweise einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens und der Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu verhindern. Dabei arbeiteten Kanton und Institutionen eng zusammen, um die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Neben dem Schutz der Gesundheit berücksichtigte er bei der Entscheidungsfindung auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen und ihre Folgen für Mensch und Unternehmen.

Solidarität und Verständnis

Die angeordneten Massnahmen erforderten von vielen Menschen grosse persönliche Opfer und solidarisches Handeln, etwa die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und vieler anderer Freiheiten. Nach zwei Jahren stellt der Regierungsrat aber auch fest, dass die Gesellschaft als Ganzes an den enormen Herausforderungen nicht zerbrochen, sondern eher gewachsen ist. Der überwiegende Teil der Bevölkerung hat die zum Schutz von besonders gefährdeten Mitmenschen notwendigen Entbehrungen mit grosser Solidarität und viel Verständnis mitgetragen.

Das Spektrum des im kantonalen Coronabericht identifizierten Handlungsbedarfs reicht von der Überprüfung von Rechtsgrundlagen und Organisations- und Führungsstrukturen von Krisenorganen über die Klärung von Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen sowie Know-how-Aufbau bis zur Frage der künftigen Vorhalteleistungen und Reservebildungen im Gesundheitswesen, in personeller wie materieller Hinsicht. Die einzelnen Punkte werden von den zuständigen Instanzen der Kantonsverwaltung in den nächsten Monaten und Jahren in Form von Einzelprojekten aufbereitet, dem Regierungsrat und zuständigkeitshalber allenfalls dem Grossen Rat zur Entscheidung unterbreitet und umgesetzt.

Viele weitere Fragen, Themen und Aspekte der Coronaviruspandemie, insbesondere auch auf übergeordneter strategisch-politischer Ebene, werden vom Regierungsrat im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans und politischer Planungswerke aufbereitet werden. --pd


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