Weiteres repetitives Testen

  24.09.2021 Kanton

Kanton verkündet Beibehaltung der Maskentragpflicht in den Schulen bis Ende Oktober

Der Regierungsrat hat beschlossen, das repetitive Testen an den Schulen sowie in Betrieben, Piegeheimen und sozialmedizinischen Institutionen weiterzuführen. Es bleibt freiwillig. Ein Obligatorium ist als Option für den Fall eines gravierenden Anstiegs der Infektionszahlen vorgesehen.

Stark ansteigende Infektionszahlen allgemein und insbesondere an den Schulen sowie Schwachstellen bei veränderten Abläufen und Prozessen führten nach den Sommerferien zu Problemen beim repetitiven Testen an den Schulen. Die Departemente Gesundheit und Soziales (DGS) und Bildung, Kultur und Sport (BKS) haben die Probleme analysiert. Der Regierungsrat hat entschieden, dass das repetitive Testen an Schulen mit organisatorischen und strukturellen Anpassungen und Optimierungen weitergeführt wird. Dabei können die Schulen die Nachtestungen wieder selbstständig durchführen. Weitergeführt wird auch das repetitive Testen in den Betrieben, in Pflegeheimen und in sozialmedizinischen Institutionen; in diesen Bereichen gibt es keinen Anpassungsbedarf.

Doppelte Freiwilligkeit

Der Regierungsrat empfiehlt den Schulen die Teilnahme am repetitiven Testen. Dieses bleibt aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation für die Schüler und Lehrer weiterhin freiwillig. In der Eventualplanung des Regierungsrats ist jedoch für den Fall einer gravierenden Eskalation bei den Infektionszahlen das Obligatorium als Option vorgesehen.

Parallel zur Fortsetzung des repetitiven Testens an Schulen wird das Ausbruchsmanagement weitergeführt. Dieses kommt insbesondere auch bei Schulen zum Tragen, die nicht beim repetitiven Testen mitmachen. Spezialisierte Teams besuchen von Infektionsfällen betroffene Schulen und führen die notwendigen Tests und Abklärungen zu Infektionsketten durch, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Neu sollen dabei Klassenquarantänen nur noch in schwerwiegenden Fällen angeordnet werden, wie zum Beispiel beim Auftreten von mehreren Infektionsfällen im Zusammenhang mit einem Klassenlager.

Ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Corona-Infektionen soll auch das Angebot des freiwilligen Impfens an Schulen leisten. Seit dem 16. August werden an den Aargauer Mittel- und Berufsfachschulen Impfungen angeboten. Ab der laufenden Woche wird dieses Impfangebot auf die Oberstufe der Volksschule (Sekundarstufe I) ausgedehnt. Dort benötigen impfwillige Schülerinnen und Schüler eine elterliche Einwilligung.

Situation wird fortlaufend überprüft

Der Regierungsrat überprüft fortlaufend die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau und wird bei einer Eskalation ergänzende kantonale Schutzmassnahmen beschliessen.

Zurzeit sind knapp 70 Prozent der impfberechtigten Bevölkerung mindestens einmal geimpft. In den kommenden Tagen werden die Kontrollen zur Überprüfung der Zertifikatspflicht bei Restaurants oder bei Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen verstärkt. Wie bis anhin werden die Kontrollen mit Augenmass erfolgen. Der Dialog und die korrekte Umsetzung der Schutzmassnahmen sind das übergeordnete Ziel. Bei Uneinsichtigkeit oder wiederholten Verstössen werden Sanktionierungen vorgenommen. Die kontrollierenden Stellen haben bisher insgesamt sehr gute Erfahrungen gemacht und sind überzeugt, dass dies weiterhin der Fall sein wird. --zg


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