Wohnraum für Flüchtlinge

  12.04.2022 Fahrwangen

Da die Bundes- und Kantonsinfrastrukturen für die Aufnahme der aktuell benötigten Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine nicht ausreichen, sind Bund, Kanton und Gemeinden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer eine Unterbringungsmöglichkeit in einer leer stehenden Immobilie, Wohnung oder einem Gewerbeobjekt für mindestens 3 Monate anbieten kann, meldet sich bitte bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen, Tel. 056 667 93 40, gemeindekanzlei@fahrwangen. ch. Privatpersonen, die eine Privatunterbringung zur Verfügung stellen möchten, melden ihre Unterbringungsmöglichkeiten bitte unter www.ag.ch/ukraine, www.fluechtlingshilfe.ch/aktiv-werden/fuer-ukrainische-gefluechtete/gastfamilien-fuer-ukrainische-gefluechtete oder www.campax.org. Die Gemeindekanzlei steht bei Bedarf bei der Registrierung gerne zur Verfügung.


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