Zum Schutz der Bünz
09.01.2026 WohlenVerein «Schöner Wohlen» ergreift die Initiative: Petition «Bünz zubetonieren?» lanciert
«Schöner Wohlen» setzt sich für den Erhalt des Gewässerraums im Zentrum speziell beim Isler-Areal ein. Damit verbunden ist auch ...
Verein «Schöner Wohlen» ergreift die Initiative: Petition «Bünz zubetonieren?» lanciert
«Schöner Wohlen» setzt sich für den Erhalt des Gewässerraums im Zentrum speziell beim Isler-Areal ein. Damit verbunden ist auch die Zielsetzung, ein qualitatives Wohlen anzustreben. Deshalb lancierte der Verein eine Petition.
Daniel Marti
«Der Schutz unserer Gewässer hat hohe Priorität, darüber besteht weitestgehend Einigkeit. Vor ziemlich genau 15 Jahren trat das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes in Kraft. Auch der Kanton Aargau ist verpflichtet, gestützt auf die nationale Gesetzgebung, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern. Dieser Gewässerraum muss bei der Raum- und Nutzungsplanung berücksichtigt werden.» Dies schreibt Philipp Simka, Präsident von «Schöner Wohlen», in einer Pressemitteilung. Damit liefert er auch den Hintergrund der lancierten Petition.
Die Gemeinde Wohlen habe den Gewässerraum noch nicht rechtsverbindlich und grundeigentümerverbindlich ausgeschieden, so Simka weiter. Es kommen zurzeit noch die Übergangsbestimmungen zur Anwendung. Die Bau- und Nutzungsplanung der Gemeinde Wohlen wird aktuell teilrevidiert.
Ein Aspekt dieser Teilrevision ist die Umsetzung und Festlegung des Gewässerraums. «Im Planungsbericht zur Teilrevision wurde der Gewässerraum auf dem ganzen Gemeindegebiet durch einen Streifen mit einer gesamten Breite von 25 Metern festgelegt. Dies entspricht einer angemessenen Auslegung der Forderungen der Gewässerschutzverordnung», hält Simka fest.
Innerhalb des Gewässerraumes benötigen Bauvorhaben eine kantonale Ausnahmebewilligung. «Bauen wird also nicht grundsätzlich verunmöglicht, bedarf aber einer vertieften Prüfung.» Die aktuelle Teilrevision der Wohler Bau- und Nutzungsordnung befindet sich seither zur Vernehmlassung beim Kanton.
Eigenartige Handhabe beim Isler-Areal
Nun der Präsident zur Aktualität: «Bemerkenswert ist, dass der Gemeinderat nur im Gebiet des Isler-Areals den Gewässerraum auf einen schmalen Uferstreifen mit einer Breite von lediglich vier Metern reduzieren will. Dies mit sehr eigenartigen historischen und städtebaulichen Begründungen. Das ist inkonsequent, äusserst fragwürdig, nicht zeitgemäss und überdies ganz einfach unnötig.»
Unter anderem wird diese Reduktion mit dem Gestaltungsplan des Isler-Areals begründet. «Es gibt rein rechtlich betrachtet keinen Konflikt zwischen dem Gestaltungsplan des Isler-Areals und einer breiten Uferzone und damit der korrekten Ausscheidung des Gewässerraums. Der Gestaltungsplan ist bereits rechtskräftig und damit durchsetzbar – wenn man das möchte», schreibt er in der Mitteilung weiter. «Die Ausscheidung des korrekten Uferbereichs ist aber die Bedingung, dass auch später einmal der Zugang zur Bünz gewährleistet bleibt.»
Auswirkungen auf die Bünz
Philipp Simka verdeutlicht: «Das Vorhaben des Gemeinderates bedeutet konkret, dass der gesamte Flusslauf ungefähr so nah ans Ufer überbaut werden kann, wie das Gebäude mit dem Fitnesscenter Akropolis heute steht. Der Fluss wird auch weiterhin in einem Betonkanal geführt werden, ohne kühlende Wirkung, ohne Uferraum für Mensch und Tier.»
Eine zu enge Ausscheidung des Gewässerraumes werde den Zugang zur Bünz und eine mögliche Revitalisierung für viele künftige Generationen verunmöglichen. Und weiter: «Die im Dezember 2025 erteilte Baubewilligung für die Stach-Überbauung am Freihofweg folgt bereits dieser Praxis, obwohl sie zum heutigen Zeitpunkt rechtlich fragwürdig und qualitativ schlecht ist.»
Ein Blick auf die «Fachkarte Gewässerschutz» des Kantons zeigt zudem, dass es sich beim Bünz-Abschnitt zwischen Zentralstrasse und Bünzstrasse um einen Gewässerraum in einem dicht überbauten Gebiet handelt, verbunden mit einer Revitalisierungsplanung. «Gemäss heute geltender Ordnung kann die Uferlinie für Bauprojekte eben nur dann unterschritten werden, wenn eine kantonale Ausnahmebewilligung vorliegt», so der Präsident weiter.
Die erwähnte Baubewilligung Stach stützt sich auf eine solche kantonale Ausnahmebewilligung, «die grundsätzlich denkbar ist, jedoch gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung nur äusserst zurückhaltend erteilt werden sollte. Zudem darf einer solchen Ausnahmebewilligung kein überwiegendes Interesse entgegenstehen. Spätestens hier wird die Meinung der Wohler Bevölkerung wichtig, denn diese Entwicklung kann nicht im Sinne der Wohlerinnen und Wohler sein und widerspricht klar den Zielen einer qualitativen Ortsentwicklung», betont Philipp Simka.
Die Petition «Bünz zubetonieren?»
Die Teilrevision der Wohler Bau- und Nutzungsordnung, welche die angesprochene Praxis zementieren soll, wird voraussichtlich in den nächsten Monaten aufgelegt. Dagegen kann noch ein Rechtsmittel ergriffen werden. Der Vereinspräsident von «Schöner Wohlen» hat bereits in der Mitwirkung 2021 geltend gemacht, dass die vom Gemeinderat vorgeschlagene Definition des Gewässerraums beim Isler-Areal nicht der gewünschten qualitativen Ortsentwicklung entspreche und ausserdem sehr eigenartig begründet sei.
Der Verein «Schöner Wohlen» möchte sich weiterhin gegen «diese verheerende Entwicklung wehren». Falls die Teilrevision den Gewässerraum nicht auch beim Isler-Areal auf einen 25 Meter breiten Streifen ansetzt, wird der Verein Beschwerde einreichen.
Dazu benötigt er eine entsprechende demokratische Legitimation. Die Lancierung einer Petition ist ein geeignetes Mittel, um die Forderung nach einem gesetzeskonformen Gewässerraum zu bekräftigen.
Die Petition kann man auf der Homepage www.schoener-wohlen.ch ausfüllen. Sie setzt sich ein für den Erhalt des Gewässerraums im Zentrum und damit für ein qualitatives Wohlen. – Die Petition läuft bis Ende Januar.

