Oberrüti
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in den vergangenen Monaten vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonalen ...
Oberrüti
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in den vergangenen Monaten vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz.
Um Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden. Er weist darauf hin, dass Bauten ohne Baubewilligung im strengsten Fall zurückgebaut werden müssen und die Bauherren gebüsst werden können. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspf licht einzelner Bauvorhaben gibt die Gemeindekanzlei Auskunft.