Traktanden festgelegt
03.04.2024 Kelleramt, JonenNeuigkeiten aus der Gemeinde Jonen
Der Gemeinderat hat zuhanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom Montag, 13. Mai, folgende Traktanden verabschiedet: Ortsbürgergemeindeversammlung, 19.15 Uhr: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. ...
Neuigkeiten aus der Gemeinde Jonen
Der Gemeinderat hat zuhanden der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom Montag, 13. Mai, folgende Traktanden verabschiedet: Ortsbürgergemeindeversammlung, 19.15 Uhr: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Kreditabrechnung Förderbeiträge aus der Forstreserve des Forstbetriebs Kelleramt an Holzschnitzelheizungen. – 4. Jahresrechnung. – 5. Verschiedenes.
Um 20 Uhr folgt die Einwohnergemeindeversammlung: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Jahresrechnung. – 4. Sanierung der Chäppelistrasse inklusive Werkleitungen unter Erteilung eines Verpflichtungskredits von 473 000 Franken. – 5. Einbürgerungen. – 6. Verschiedenes.
Umbau Bushaltestelle Taverne
Bekanntlich verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass bestehende Anlagen und Bauten im Bereich des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich hindernisfrei nutzbar sind. Gestützt auf diese Vorgaben hat die Abteilung Tiefbau des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt in Jonen das Projekt zum Umbau der Bushaltestelle Taverne (beidseitig) ausgearbeitet. Bestandteil des Vorhabens ist die Verschiebung der Fussgängerquerung bei der Taverne in südlicher Richtung und der Einbau einer Mittelinsel aus Gründen der Sicherheit und der Übersichtlichkeit.
Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen bis am 30. April in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Realisierung, Entfelderstrasse 22, Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.
Rechte jetzt anmelden
Der Entscheid über das Bauprojekt gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden. Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig. --gk
