Oberrüti
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonalen ...
Oberrüti
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz. Um Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Er weist darauf hin, dass Bauten ohne Baubewilligung im strengsten Fall zurückgebaut werden müssen und die Bauherren gebüsst werden können.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt die Gemeindekanzlei Oberrüti Auskunft.