Positiver Abschluss
08.04.2025 ButtwilInformationen aus der Gemeinde Buttwil
Das Gesamtergebnis zeigt sich sehr erfreulich. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von rund 188 000 Franken. Das Ergebnis weist einen Ertragsüberschuss von rund 280 000 Franken aus. Vor allem beim Steuerertrag konnte ein ...
Informationen aus der Gemeinde Buttwil
Das Gesamtergebnis zeigt sich sehr erfreulich. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von rund 188 000 Franken. Das Ergebnis weist einen Ertragsüberschuss von rund 280 000 Franken aus. Vor allem beim Steuerertrag konnte ein Mehrertrag verbucht werden.
Bei den allgemeinen Gemeindesteuern konnten Mehreinnahmen von rund 171 000 Franken erzielt werden. Bei den Aktiensteuern wurden dabei Mindereinnahmen von rund 20 000 Franken verbucht. Bei den Sondersteuern, insbesondere bei den Grundstückgewinnsteuern, wurden Mehreinnahmen von rund 44 000 Franken verbucht. Die Kostenanteile an den Lehrerlöhnen und Schulgeldern sind von den Klassengrössen und den definitiven Besoldungen sowie den Schülerzahlen abhängig. Die Nettoaufwendungen an den Kanton für die Spital- und Pflegefinanzierung sind im Rahmen des Budgets ausgefallen. Die Kosten für Materielle Hilfe, Alimentenbevorschussung, Asylwesen und so weiter sind von den Fallzahlen abhängig. Insgesamt sind diese Kosten geringer ausgefallen. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Der Bilanzüberschuss beträgt per 31. Dezember knapp 9,6 Millionen Franken.
Eigenwirtschaftsbetriebe
Die Jahresrechnung der Wasserversorgung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 85 900 Franken ab, die Jahresrechnung der Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 21 900 Franken ab und die Jahresrechnung der Abfallwirtschaft mit einem Aufwandüberschuss von 4000 Franken.
Der Jahresabschluss der Ortsbürgergemeinde wurde nach dem geltenden Reviervertrag des Forstreviers Reuss-Lindenberg erstellt. Daraus ergibt sich eine Ausgleichszahlung (Gewinn oder Verlust) für Buttwil. Insgesamt erhält Buttwil eine Auszahlung von 27 100 Franken. Die Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 22 800 Franken ab.
Klagen wegen Hundehaltung
Beim Gemeinderat gehen immer wieder Klagen ein, wonach Hunde wiederholt unbeaufsichtigt frei herumlaufen, auf fremdem Eigentum versäubern oder mit übermässigem Lärm stören. Gemäss Polizeireglement sind Tiere so zu halten, dass niemand belästigt wird und weder Menschen noch Tiere oder Sachen gefährdet oder übermässig belästigt werden. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Die Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass öffentliche und private Grundstücke nicht verunreinigt werden. Hundehaltende sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zu entsorgen. Der Gemeinderat ersucht die Hundehaltenden, sich an die gesetzlichen Bestimmungen für Tierhalter zu halten. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird mit Bussen geahndet. --gk