Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden für das Jahr 2026 berechnet und dem Gemeinderat für das Budget 2026 zugestellt. Die Zahlungen werden auf der Grundlage der massgebenden Basisjahre 2022 bis 2024 errechnet. Für die Gemeinde ...
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden für das Jahr 2026 berechnet und dem Gemeinderat für das Budget 2026 zugestellt. Die Zahlungen werden auf der Grundlage der massgebenden Basisjahre 2022 bis 2024 errechnet. Für die Gemeinde Dietwil wurde für das Jahr 2026 ein Finanzausgleichsbeitrag von gerundet 333 000 Franken (Vorjahr: 322 000 Franken) errechnet. Einerseits erhält die Gemeinde einen Steuerkraftausgleich von 221 450 Franken, einen Bildungslastenausgleich von 27 500 Franken und einen räumlich-strukturellen Lastenausgleich von 168 150 Franken und anderseits leistet die Gemeinde Abgaben in den Soziallastenausgleich von 84 000 Franken. Bei der Mindestausstattung (Steuerkraftausgleich) besteht kein Beitragsanspruch, da der Normsteuerertrag plus Beitrag Steuerkraftausgleich pro Kopf höher als der Grenzwert ist.
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni rechtskräftig geworden.