Aktuelles aus Oberrüti
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt wurden. Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz. Um Ärger mit ...
Aktuelles aus Oberrüti
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt wurden. Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz. Um Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Er weist darauf hin, dass Bauten ohne Baubewilligung im strengsten Fall zurückgebaut werden müssen und die Bauherren gebüsst werden. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht gibt die Gemeindekanzlei Auskunft. --gk