Autogrammstunde im Forsthaus

  21.12.2021 Region Unterfreiamt

Unterzeichnung Betriebsplan und Anstaltsordnungen Forst- sowie Holzhandelsbetrieb Wagenrain

Die Ortsbürgergemeindeversammlungen von Bremgarten, Wohlen, Waltenschwil, Dottikon und Hägglingen haben vor Kurzem alle den Anstaltsordnungen zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalten zugestimmt. Jetzt konnten die Verträge unterzeichnet werden.

Seit geraumer Zeit hat sich der Forstbetrieb Wagenrain mit zwei relevanten Themen auseinandersetzen müssen. Erstens mit der Änderung des Gemeindegesetzes, das unselbstständigen Anstalten wie dem Forstbetrieb Wagenrain neu verbietet, eine eigene Rechnung zu führen. Zweitens mit der Revision der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die nicht mehr zwei MwSt.-Nummern in einem Betrieb zulässt.

Neue Aufteilung mit zwei separaten Rechnungskreisen

Als Lösung für diese beiden Problemstellungen hat der Forstbetrieb Wagenrain beschlossen, die heutige Vertragslösung in eine «selbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt» überzuführen. Das Gleiche soll mit dem Holzhandelsbetrieb geschehen. Diese neue Aufteilung führt dazu, dass künftig die Rechnungsführung des Forstbetriebs Wagenrain sowie diejenige des Holzhandelsbetriebs Wagenrain als eigene Rechnungskreise geführt und die Mehrwertsteuer beim Forstbetrieb pauschal, beim Holzhandelsbetrieb effektiv abgerechnet werden kann.

Gemeinsamer Betriebsplan ein absolutes Novum

Nachdem die Ortsbürgerversammlungen aller fünf angeschlossenen Gemeinden (Bremgarten, Wohlen, Waltenschwil, Dottikon und Hägglingen) dieser Umwandlung kürzlich zugestimmt hatten, konnte die über zwei Jahre dauernde Arbeit nun mit der Vertragsunterzeichnung abgeschlossen werden.

Im Forsthaus Dottikon begrüsste der abtretende Gemeinderat und Präsident der Forstkommission Wagenrain, Marcel Fischer, als letzte Amtshandlung die involvierten Gemeindeammänner und Gemeindeschreiber sowie Vertreter des Forstbetriebs und des Kantons Aargau.

Nebst der Unterzeichnung der beiden Anstaltsordnungen wurde gleichzeitig der gemeinsame Betriebsplan unterschrieben. «Dieser ist ein absolutes Novum. Wurde bis anhin für jede Gemeinde ein einzelner Betriebsplan erhoben, so hat man nun ein gemeinsames Werk über alle Vertragsgemeinden hinweg erstellt, um Synergien zu nutzen», so Marcel Fischer. Diese anspruchsvolle Aufgabe wurde dem pensionierten Forstingenieur Toni Bürgi, der auf Mandatsbasis immer noch für den Forstbetrieb Wagenrain arbeitet, übertragen. «Die Ausarbeitung war sehr aufwendig und zeitintensiv. Verschiedenste Knackpunkte mussten gelöst werden. Daher ist es ein ziemlich umfassendes Werk geworden», verkündet er.

Der Kanton Aargau als Auftraggeber ist zufrieden

Auch der Kreisförster des Kantons Aargau, Rolf Fankhauser, ist erfreut über das Ergebnis. «Ein guter Plan heute ist besser als ein perfekter Plan morgen», ist er überzeugt. «Mit der heutigen Unterschrift wird dem Betriebsleiter ein klarer Leistungsauftrag erteilt, wie euer Wald in den nächsten 15 Jahren bewirtschaftet werden soll», macht er den Anwesenden klar. Der Betriebsplan sei ein betriebliches Führungsinstrument, das aber auch aufzeigen müsse, wie die Waldeigentümer den öffentlichen Interessen am Wald Rechnung tragen und mit den geplanten Massnahmen die gesetzlichen und raumplanerischen Anforderungen erfüllen wollen. --nl


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