Beschwerde abgewiesen
27.11.2020 Region UnterfreiamtGegen die durch den Gemeinderat erteilte Baubewilligung vom 26. Februar 2018 für den Neubau eines Mobilfunkmastes der Swisscom Schweiz AG auf der Parzelle Nummer 488, Landwirtschaftszone, und den Entscheid des Regierungsrates vom 2. Juli 2019 ist beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau frist- und formgerecht eine Beschwerde von 25 Mitunterzeichnern eingereicht worden.
Beschwerden können eingereicht werden
Mit Urteil vom 16. November hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde unter Kostenfolgen vollumfänglich abgewiesen. Gegen diesen Entscheid können die Beschwerdeführer innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde führen.