Der Gemeinderat erteilt für ein privates Fest auf dem Horben am Freitag, 1. Mai, die Bewilligung zum Abbrennen eines Feuerwerks in der Zeit zwischen 21 und 22 Uhr. Dauer des Feuerwerks ist zirka fünf bis zehn Minuten.
Das Feuerwerk wird durch ein auf Pyrotechnik spezialisiertes ...
Der Gemeinderat erteilt für ein privates Fest auf dem Horben am Freitag, 1. Mai, die Bewilligung zum Abbrennen eines Feuerwerks in der Zeit zwischen 21 und 22 Uhr. Dauer des Feuerwerks ist zirka fünf bis zehn Minuten.
Das Feuerwerk wird durch ein auf Pyrotechnik spezialisiertes Unternehmen organisiert und durchgeführt, welches alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen einhält. Die Bevölkerung wird um Verständnis und Kenntnisnahme gebeten.