Stefan Sprenger, Redaktor.
In Louisiana ist das Anbinden eines Krokodils an einen Hydranten verboten. Die Amerikaner haben einige kuriose Gesetze. Besonders der Bundesstaat Alabama ist ein Vorreiter. Dort ist das Führen eines Fahrzeuges mit ...
Stefan Sprenger, Redaktor.
In Louisiana ist das Anbinden eines Krokodils an einen Hydranten verboten. Die Amerikaner haben einige kuriose Gesetze. Besonders der Bundesstaat Alabama ist ein Vorreiter. Dort ist das Führen eines Fahrzeuges mit verbundenen Augen verboten. Männern ist es untersagt, in Anwesenheit von Frauen auf den Boden zu spucken. Dominospielen ist sonntags strengstens verboten, genauso wie das Ringen mit einem Bären. «Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten», sagte Dichter Goethe schon. Und weil ich sonntags nach dem Bärenringen zum Runterkommen gerne noch eine Runde Domino zocke, werde ich Alabama in Zukunft meiden.
Wer jetzt meint, diese Amerikaner sind halt einfach «crazy», der sollte sich zurückhalten. Wir Schweizer haben auch Gesetze, die absonderlich sind. Im Kanton Neuenburg ist es in Bars und Gaststätten seit 2015 verboten, Beerpong zu spielen. Damit kann ich leben, solange ich aus der Bar mit verbundenen Augen nach Hause fahren darf. Es geht noch kurioser: Das Tragen von Absatzschuhen und das Betätigen der Toilettenspülung sind nach 22 Uhr in einigen Schweizer Gemeinden gesetzlich untersagt. Und sonntags darf man draussen keine Wäsche aufhängen. Es kommt noch dicker: Wer in der Schweiz einen Hund oder eine Katze essen möchte, kann dies grundsätzlich tun – aber nur innerhalb des eigenen Haushalts. Sobald jemand von ausserhalb zum Verzehr eingeladen wird, ist dies ein schwerwiegender Gesetzesverstoss. Wie soll ich das meinem hungrigen Krokodil erklären, das ich draussen am Hydranten angebunden habe?
Vor wenigen Tagen wurde ein Gesetz in der Schweiz wirksam. Das Heckenschnittverbot klingt zuerst kurios, macht aber Sinn. Es dient zum Schutz von Vögeln und anderen Wildtieren, die zurzeit ihre Nester bauen. Deshalb dürfen Hecken und andere Gehölze im Zeitraum von 1. März bis 30. September nicht beseitigt, geschnitten oder zurückgesetzt werden. Auf Privatgrund wie auch im öffentlichen Raum. Eine Busse bis 20 000 Franken ist möglich. Klingt komisch, ist aber sinnvoll. Genauso lieb zu Vögeln sind übrigens auch die Amerikaner: Auf allen Highways im Bundesstaat Utah haben Vögel gemäss Gesetz die Vorfahrt.