Man hört zahlreiche Begründungen, weshalb das Volk der 13. AHV-Rente so deutlich zugestimmt hat. Auch das Thema BVG spielt dabei eine Rolle. Aus meiner Sicht eine viel zu geringe.
Ich nenne hier ein Beispiel aus meiner beruflichen Praxis. Der Vorsorgeausweis der ...
Man hört zahlreiche Begründungen, weshalb das Volk der 13. AHV-Rente so deutlich zugestimmt hat. Auch das Thema BVG spielt dabei eine Rolle. Aus meiner Sicht eine viel zu geringe.
Ich nenne hier ein Beispiel aus meiner beruflichen Praxis. Der Vorsorgeausweis der betroffenen Person prognostizierte 1998 bei einem versicherten Jahreslohn von rund 79 000 Franken für die Pensionierung im Alter 65 ein Alterskapital von 814 000 Franken. Daraus sollte mit einem Umwandlungssatz von 7,2 Pro- zent eine Rente von gut 58 000 Franken oder knapp 5 000 Franken im Monat resultieren.
Hier ist zu berücksichtigen, dass dann 1998 ein Vorbezug von 100 000 Franken für den Erwerb von Wohneigentum getätigt wurde.
Trotzdem: Bei der Pensionierung mit 65 im Jahr 2021 betrug der versicherte Lohn rund 65 000 Franken und das Alterskapital 377 000 Franken (!). Die daraus resultierende Rente liegt bei einem Umwandlungssatz von 6,2 Prozent bei 1948.00 Franken. Auch wenn man den Kapitalbezug von 100 000 Franken und den tieferen versicherten Lohn am Ende der Berufstätigkeit berücksichtigt, ist offensichtlich, dass das BVG sein Rentenversprechen bei Weitem nicht eingehalten hat.
Wenn die Menschen auf die 1. statt auf die 2. Säule setzen, ist das also nur wirtschaftliche Vernunft und sollte auch bei künftigen Reformen unserer Altersvorsorge beachtet werden.
Robert Frauchiger, Hägglingen