Dieses Jahr wenig Änderungen
06.02.2024 Finanzen, WohlenThomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zur aktuellen Steuererklärung
Ein neues Jahr – eine neue Steuererklärung. Seit nunmehr 23 Jahren besteht die jährliche Deklarationspflicht. Das System hat sich bei den Aargauer Steuerpflichtigen ...
Thomas Laube, Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen, zur aktuellen Steuererklärung
Ein neues Jahr – eine neue Steuererklärung. Seit nunmehr 23 Jahren besteht die jährliche Deklarationspflicht. Das System hat sich bei den Aargauer Steuerpflichtigen gut etabliert. Die neue Steuererklärung 2023 bringt wenig Neues in Form und Inhalten.
Die Steuergesetze für die natürlichen Personen von Bund und Kantonen sind so aufgebaut, dass die Steuerpflichtigen im Verfahrensablauf persönlich involviert sind. Mit der Abgabe der Steuererklärung (Selbstdeklaration) wird eine Basis geschaffen, welche der Steuerbehörde eine Beurteilung erlaubt, ob diese Angaben den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung entsprechen oder eben nicht.
Wenn nicht, müssen Korrekturen vorgenommen werden. Den Steuerpflichtigen werden diese Korrekturen im Rahmen der Steuerveranlagung zur Kenntnis gebracht. Sofern diese nicht akzeptiert werden können, stehen den Steuerpflichtigen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zu. Der Ablauf respektiert die Eigenverantwortung der steuerpf lichtigen Personen.
EasyTax vereinfacht vieles
Für das Ausfüllen der Steuererklärung bietet die Steuerbehörde seit Jahren die bewährte Gratissoftware «EasyTax» als Unterstützung im Deklarationsverfahren an. Der Download der neuen Version steht auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern">www.ag.ch/steuern) bereits zur Verfügung. EasyTax 2023 wurde wiederum angepasst und erneuert. Von den rund 10 000 Steuererklärungen in Wohlen wurden im Jahr 2022 78 Prozent mit EasyTax erstellt und davon 30 Prozent mit EasyTax-Transfer online eingereicht.
Bei den EasyTax-Steuererklärungen, welche elektronisch übermittelt werden, müssen keine eigenhändigen Unterschriften mehr gemacht werden. Steuererklärungen, welche in Papierform eingereicht werden, benötigen weiterhin die eigenhändigen Unterschriften.
Fristerstreckungen beantragen
Seit mehreren Jahren sind die Mahnungen der Steuerverwaltung kostenpflichtig. Mahnungen können verhindert werden, indem die Abgabefrist rechtzeitig verlängert wird. Dafür kann man sich auf der Website des Kantonalen Steueramtes oder der Gemeinde einloggen, dann muss die 10-stellige Adressnummer eingegeben werden. Danach soll entweder das Geburtsdatum oder der persönliche Code (befindet sich links auf der Steuererklärung, unterhalb der Postanschrift) erfasst werden und schon wird das Gesuch um Fristerstreckung an das zuständige Gemeindesteueramt weitergeleitet.
Neue Pauschalabzüge
Infolge des im Kanton Aargau rechtlich vorgesehenen Ausgleiches der kalten Progression (trotz Lohnerhöhung geringere Kaufkraft) mussten verschiedene Abzüge erhöht werden. Beispielsweise beträgt der Abzug für die Versicherungspauschale ab 2023 neu 6400 Franken für Verheiratete und 3200 Franken für ledige Steuerpflichtige. Ebenfalls erhöht wurden die Kinderabzüge.
Beweislast für Unterhaltskosten
Nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung sind die Steuerpflichtigen für alle steuermindernden Tatsachen (Abzüge) beweispflichtig. Insbesondere bei den Liegenschaftsunterhaltskosten ist es in vielen Fällen schwierig, allein aufgrund der Unternehmerrechnung nachzuweisen, dass es sich bei den ausgeführten Arbeiten vollständig um abziehbare Unterhaltskosten handelt und nicht um wertvermehrende Anlagekosten.
Darum wird empfohlen, bei umfangreichen Projekten in jedem Fall eine Fotodokumentation der Räume oder der Liegenschaft vor den Renovationsarbeiten und eine nach den Renovationsarbeiten zu erstellen und diese mit den Rechnungsbelegen einzureichen. Dies erleichtert der Steuerbehörde eine sachgerechte Beurteilung und spart unangenehme Rückfragen.
Kantonssteuerfuss 2024
Der Grosse Rat hat die ordentliche Kantonssteuer bei den natürlichen Personen für das Jahr 2024 auf 108 Prozent festgesetzt (inklusive des ehemaligen Spitalsteuerzuschlags von 15 Prozent). Dazu kommen noch der Kantonssteuerzuschlag von 3 Prozent und der Finanzausgleich von 1 Prozent, was einen Kantonssteuerfuss von total 112 Prozent ausmacht.
Provisorische Rechnung
In aller Regel wird die provisorische Rechnung 2023 aufgrund der letzten definitiven oder provisorischen Rechnung erstellt und im Februar des laufenden Jahres verschickt. Nun kann es aber im Verlauf des Jahres 2023 wesentliche Gründe geben, welche eine Anpassung der provisorischen Rechnung notwendig machen.
Für eine allenfalls mögliche Reduktion der provisorischen Rechnung sind beispielsweise folgende Ereignisse erwähnenswert: reduziertes Einkommen (Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Pensionierung); sehr grosser Liegenschaftsunterhalt; hoher Einkauf in die Pensionskasse; Erwerbsaufgabe eines Ehegatten (ohne Ersatzeinkünfte); Ende Unterhaltszahlungen; Eintritt in ein Pflegeheim. Gründe, welche für eine Erhöhung der provisorischen Rechnung sprechen: Beförderungen mit Lohnverbesserung; Erwerbsaufnahme nach Lehre/Ausbildung/Studium; Erwerbsaufnahme Ehegatte; Beginn von Unterhaltszahlungen.
Meldungen über Reduktionen der provisorischen Rechnungen sind zahlreich. Aber auch die sachgerechte Erhöhung einer provisorischen Rechnung ist sehr wichtig und sinnvoll, weil man damit im Folgejahr unangenehme Steuernachforderungen vermeiden kann. Darum sollte man nicht zögern, auch eine Erhöhung der Steuerrechnung zu beantragen.
Zuständig für die Korrektur der provisorischen Rechnung ist immer das zuständige Gemeindesteueramt und nicht die Abteilung Finanzen. Es ist ratsam, Steuerrechnungen pünktlich zu begleichen. Entsprechend der Zinssituation auf dem Markt beträgt der Vergütungszins 2024 neu 0,75 Prozent (Vorjahr 0,3) und der Verzugszins 5 Prozent für Forderungen, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern 2024 werden am 31. Oktober zur Zahlung fällig.
Die provisorische Rechnung kann ab Februar auch in monatlichen Raten bezahlt werden. Mit der Rechnung werden zwei Einzahlungsscheine versandt, welche für einen Dauerauftrag oder Ratenzahlungen im E-Banking verwendet werden können. Zusätzliche Einzahlungsscheine können jederzeit direkt bei der Abteilung Finanzen bestellt werden.
Wertvolle Informationen
Wer tiefer in die Thematik der Aargauer Steuern eintauchen möchte, findet unter www.ag.ch/steuern umfangreiche Informationen und rechtliche Grundlagen. Selbstverständlich steht auch das örtlich zuständige Gemeindesteueramt gerne mit Rat zur Verfügung.
Zur Person
Thomas Laube ist langjähriger Steueramtsvorsteher der Gemeinde Wohlen. Mit über 10 000 Steuerpflichtigen führt er eine der grössten Steuerverwaltungen (inkl. Inventuramt) im Kanton Aargau mit einem Stellenplafond von 9,1 Pensen, welche sich auf 11 Mitarbeitende verteilen. Als Mitglied der Steuerkommission Wohlen hat er zusammen mit dem Kantonalen Steuerkommissär die Kompetenz, rechtsgültige Steuerveranlagungen zu erlassen.