Erwartungen nicht erfüllt
05.04.2024 Region Oberfreiamt, SinsSteuererträge der Gemeinde Sins
Nachdem per 1. Januar 2023 der Steuerfuss um vier Prozentpunkte auf 98 Prozent reduziert wurde, schliesst der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern mit 9 944 500 Franken um 371 100 Franken oder 3,7 Prozent unter der ...
Steuererträge der Gemeinde Sins
Nachdem per 1. Januar 2023 der Steuerfuss um vier Prozentpunkte auf 98 Prozent reduziert wurde, schliesst der Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern mit 9 944 500 Franken um 371 100 Franken oder 3,7 Prozent unter der Vorjahresrechnung. Gegenüber dem Budget muss gar ein Minus von 725 500 Franken oder 7,3 Prozent verzeichnet werden.
Auch Sondersteuern liegen unter dem Budgetwert
Auch der Ertrag aus Quellensteuern liegt mit 253 800 Franken um 16 200 Franken und der Gemeindeanteil der Steuern nach Aktiensteuergesetz mit 1 210 900 Franken um 589 100 Franken unter dem Budget. Ab dem letzten Jahr werden die Steuern der juristischen Personen nach dem Sollprinzip analog der übrigen Steuern verbucht. Bis Ende 2022 erfolgte bei den AG-Steuern die Verbuchung nach dem Steuereingang.
Die Sondersteuern – bestehend aus Nachsteuern und Bussen, Erbschaftsund Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern sowie Hundesteuern – liegen mit einem Gesamtertrag von 378 700 Franken um 58 900 Franken unter dem Budgetwert. Im Vorjahr konnten noch 410 100 Franken sollgestellt werden.
Steuerkraft sinkt
Der gesamte Gemeindesteuerertrag inklusive AG-Steuern, Quellensteuern und Sondersteuern schliesst um 1 389 400 Franken oder 10,6 Prozent unter dem Budget und 930 200 Franken oder 7,3 Prozent unter der Vorjahresrechnung, trotz gestiegener Einwohnerzahl. Entsprechend ist auch die Steuerkraft pro Einwohner von 2750 Franken im Jahr 2022 auf 2570 Franken gesunken. Im Jahr 2021 belief sich die Steuerkraft gar auf 2840 Franken.
Die offenen ordentlichen Steuerforderungen aller Steuerhoheiten belaufen sich per Jahresende auf 3 211 200 Franken (Vorjahr 3 385 500 Franken). Das entspricht 14,26 Prozent (14,76 Prozent) sämtlicher Sollstellungen. Davon sind 1 259 200 Franken (1 137 900 Franken) noch nicht fällig. Von den fälligen definitiven Steuerforderungen sind 142 400 Franken (158 600 Franken) bei 42 (55) Schuldnern betrieben und 240 900 Franken (196 300 Franken) bei 5 (3) Pflichtigen sind mit einem Rechtsmittel bestritten. --gk