Für «Peterhanswiese» und «Casino»
02.07.2024 Niederwil, Region UnterfreiamtNiederwiler Gemeindeversammlung trifft innovative Entscheide
Seit einiger Zeit verfolgte der Gemeinderat das Ziel, die an den Schulweg angrenzende «Peterhanswiese» zu erwerben. Das Vorhaben gelang nun mit deutlicher Zustimmung durch den Souverän. Er hiess ...
Niederwiler Gemeindeversammlung trifft innovative Entscheide
Seit einiger Zeit verfolgte der Gemeinderat das Ziel, die an den Schulweg angrenzende «Peterhanswiese» zu erwerben. Das Vorhaben gelang nun mit deutlicher Zustimmung durch den Souverän. Er hiess auch einen Antrag der «IG Casino» gut und sagte ja zum Verpflichtungskredit von 145 000 Franken für einen Studienauftrag zum Projekt «Gemeindehaus».
Stefan Treier
Gemeindeammann Norbert Ender freute sich, dass trotz des sonnigen Sommerabends nahezu 200 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Gang zur Mehrzweckhalle fanden. Der Rechnungsabschluss 2023 zeigte, dass die Gemeinde Niederwil über eine vorzügliche finanzielle Grundlage verfügt, welche ihr bei den nachfolgend beschlossenen Investitionen zunutzen kommt. Der erzielte Steuereingang wurde um satte 435 100 Franken gegenüber dem vorgesehenen Budget übertroffen.
Kauf der Parzelle «Peterhanswiese» unbestritten
Gemeindeammann Norbert Ender bekräftigte die Absicht des Gemeinderates, für die Einwohnergemeinde Niederwil die Parzelle 274, die sogenannte «Peterhanswiese», zu kaufen. «Das Grundstück stellt derzeit eine Lücke inmitten verschiedener gemeindeeigener Parzellen wie Schulareal und Gemeindehaus dar», so der Gemeindeammann. Das zum Kauf stehende Grundstück könnte zu einer guten Arrondierung werden. Die «Peterhanswiese» verstärkt die öffentlichen Nutzungen, auch den Schulweg. Der Quadratmeterpreis beläuft sich auf 950 Franken, die Nettoschuld der Gemeinde bleibt dadurch jedoch unverändert. Das 1125 m2 grosse Grundstück wird der Gemeinderat für die langfristige Planung in den Bauperimeter legen. Bei grossem Mehr wurde der beantragte Verpflichtungskredit in der Höhe von 1 068 750 Franken genehmigt. Somit wurde der vom Gemeinderat mit der Erbengemeinschaft Peterhans am 25. März abgeschlossene Kaufvertrag gutgeheissen.
Studienauftrag für Projekt neues Gemeindehaus
An der Sommer-Gemeindeversammlung 2023 beschloss die Stimmbürgerschaft, das Projekt «Gemeindehaus» als Neubauprojekt zu planen. Nächster Schritt wird nun ein Studienauftrag sein. Für diesen schlug der Gemeinderat die Schaffung eines Pflichtenheftes vor. Vizeammann Cornelia Stutz erläuterte das geplante Pflichtenheft mit Raumprogramm. Beim neuen Gemeindehaus rechnet man mit einer Raumaufteilung von 30 Prozent für die Gemeindeverwaltung, 36 Prozent für den Kultursaal, 12 Prozent für die Bibliothek und 22 Prozent für die Infrastruktur. Die reinen Gebäudekosten dürften sich gemäss gemeinderätlichen Informationen auf rund 4 100 000 Franken belaufen. Gemäss Pflichtenheft sind als Optionen die Erweiterung der Gemeindeverwaltung um 30 Prozent der Nutzflächen vorgesehen sowie der Bau einer Tiefgarage mit 20 Parkplätzen zu nennen.
Mit dem Studienauftragsverfahren erhält die Gemeinde eine qualitativ hochstehende Auswahl an Projektvorschlägen. Es wird geplant, sechs Architekturbüros zu einem Wettbewerb einzuladen. Die Beurteilung dieser Vorschläge soll durch eine breit aufgestellte Jury erfolgen. Damit soll die Grundlage für einen Projektierungskredit im kommenden Jahr geschaffen werden. Der Baukredit soll schliesslich 2026 gesprochen werden. Der nun beantragte Kredit von 145 000 Franken ist als Wettbewerbskredit vorgesehen. Der Gemeinderat zieht das Fazit: «Das Projekt ist finanziell tragbar.» Der Gemeinderat wünscht sich einen Treffpunkt für die Bevölkerung, wie er dies in der Ausschreibungsbroschüre bereits bekundet hatte. Das Pflichtenheft sowie der Verpflichtungskredit von 145 000 Franken gewannen die Gunst des Souveräns mit jeweils grosser Stimmenmehrheit und wenig Gegenstimmen.
Baurechtsvertrag für Pumpwerk
Mit einem landwirtschaftlichen Bewässerungsprojekt soll das Grundwasservorkommen «Riedmatte» genutzt werden, um eine Fläche von 25 Hektaren Kulturland zu erschliessen. Gemeinderat Lukas Vock erläuterte die Vorlage, welche für die Erstellung und Beibehaltung des Pumpwerks den Abschluss eines Baurechtsvertrages vorsieht. Mit der verlangten Geschäftszustimmung wird der Gemeinderat ermächtigt, mit der Firma Friedli, Gemüsebetrieb, einen Baurechtsvertrag für ein Pumpwerk zur Grundwasserfassung auf einem gemeindeeigenen Grundstück abzuschliessen. – Der Antrag wurde mit grossem Mehr von den Anwesenden beschlossen.
Das «Casino» gab viel zu reden
Umbau des Nesselnbacher Vereinslokals wurde emotional besprochen
Die Zukunft des im Ortsteil Nesselnbach gelegenen, 1911 erbauten Vereinslokals «Casino» versteht es, in der Bevölkerung Emotionen zu wecken.
An der Herbst-Gemeindeversammlung vom November 2023 stellte der in Nesselnbach wohnhafte Stimmbürger Thomas Moor einen Überweisungsantrag, welcher damals angenommen wurde. Der Antrag verlangte vom Gemeinderat für die aktuelle Gemeindeversammlung eine Vorlage über die Reaktivierung des Nesselnbacher «Casinos». Der Gemeinderat hat nun eine Vorlage ausgearbeitet, mit welcher ein Verpflichtungskredit von 30 000 Franken für Sanierung des Vereinslokals «Casino» Nesselnbach beantragt wird. Er würdigte in seiner Vorlage das Engagement der Initianten für die Aufwertung und Aktivierung des «Casinos», konnte sich jedoch nicht dazu entschliessen, das Begehren zu unterstützen. Er begründet seinen Entscheid vor allem mit den engen Platzverhältnissen um das Casino-Gebäude. Als Vorsitzender der Interessensgruppe «Casino» hielt Thomas Moor dem entgegen: «Das Casino verfügt über einen wichtigen kulturellen Wert.» Er verwies auf einen hochrangigen Besuch im Jahr 1958, als im Anschluss an das Treffen von «750 CH-Jungmannschaften in Einsiedeln» prominente Persönlichkeiten im Nesselnbacher «Casino» zu Gast waren, so drei Bischöfe, ein Kardinal, zwei Nationalräte sowie der Tessiner Bundesrat Giuseppe Lepori (1902–1968).
Weiteres Bestehen sichern
Nach den Vorstellungen der «IG Casino» ist keine Umnutzung vorgesehen, sondern ein weiteres Bestehen als Vereinslokal im ursprünglichen Sinne. Der Votant verwies darauf, dass in Nesselnbach keine Räumlichkeiten für Besprechungen, Sitzungen, Ad-hoc-Kleinanlässe der Vereine bestehen. Man will bewusst ruhige Anlässe haben.
Behindertengleichstellungsgesetzt einhalten
Eine Nachbarin des «Casinos» hielt dem entgegen, der Betrieb sei schon einmal eingestellt worden und «es müsse behindertengerecht gebaut werden, so eine Rampe für Rollstühle». Die Bushaltestelle sei neu zu konzipieren, und das Behindertengleichstellungsgesetz konkret umzusetzen. Nach Auffassung der Votantin bestünden genügend andere Lokale, so Waldhütten oder das Schützenhaus. Es gibt dokumentierte Lärmbelästigungen, so während der Jahre 1984 bis 1992. Sie empfahl Verwerfung der Vorlage. Ein Stimmbürger bekannte, viele Sympathien für das «Casino» zu haben, und sprach sich dafür aus, der IG das Lokal günstig zu überlassen, damit sie die Zuständigkeit übernehmen kann. Ein weiterer Votant sah den «Knackpunkt» beim Casino-Betrieb. Wer soll das Lokal benützen können? – Eine Nesselnbacherin bezeichnete für die Ortsangehörigen das «Casino» als Herzensangelegenheit. Sie ist schon seit Längerem Anwohnerin und findet es schade, wenn man die Benützung verhindern will. Der Hauptantrag erzielte in der Abstimmung 103 zustimmende Voten, womit das absolute Mehr der Anwesenden überschritten wurde. – Gemeindeammann Norbert Ender erklärte den Verpflichtungskredit von 30 000 Franken als genehmigt. Er versicherte der IG «Casino» und allen Anwesenden: «Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass der Beschluss zum Erfolg wird.» --tre
Die Beschlüsse
Der Niederwiler «Gmeind» nahmen 197 der 1993 Stimmberechtigten teil, was 9.9 Prozent entspricht.
Diese Anträge wurden genehmigt: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2023; 2. Rechenschaftsbericht 2023. 3. Einbürgerungsbegehren wurden genehmigt. 4. Rechnungsabschluss 2023. 5. Kreditabrechnung Neubau Asylunterkunft. 6. Verpflichtungskredit von 1 068 730 Franken für den Kauf des Grundstücks («Peterhanswiese», Riedmattweg), Kaufvertrag vom 25. März. 7. Neubau Gemeindehaus, 7.1. Pflichtenheft mit Raumprogramm für Studienauftrag; 7.2. Verpflichtungskredit von 145`000 Franken für die Durchführung des Studienauftrags. 8. Verpflichtungskredit von 30 000 Franken für die Sanierung des Vereinslokals «Casino». 9. Baurechtsvertrag für ein Pumpwerk zur Grundwasserfassung.