Gerechte Steuerverteilung
07.07.2023 Oberlunkhofen, KelleramtVorstoss von Silvan Hilfiker, FDP, und Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen
Silvan Hilfiker und Christoph Hagenbuch fordern in ihrer Motion den Regierungsrat auf, die Steuern, welche von der Aargauischen Kantonalbank zu entrichten sind, neu unter der Hauptniederlassung ...
Vorstoss von Silvan Hilfiker, FDP, und Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen
Silvan Hilfiker und Christoph Hagenbuch fordern in ihrer Motion den Regierungsrat auf, die Steuern, welche von der Aargauischen Kantonalbank zu entrichten sind, neu unter der Hauptniederlassung und den Zweigstellen zu verteilen.
Ziel der Motionäre ist es, den Steuerertrag weg von der Hauptstadt Aarau hin zu den regionalen Zentren mit Niederlassungen der AKB zu lenken. Bei Annahme und Umsetzung der Motion wird so Aarau auf Steuererträge verzichten müssen, während beispielsweise Wohlen mehr Steuererträge erhalten wird.
Daher fordern Silvan Hilfiker und Christoph Hagenbuch den Regierungsrat auf, die rechtlichen Grundlagen in Sachen Einkommenssteuern der Aargauischen Kantonalbank (AKB) anzupassen. Das aktuelle Missverhältnis hinsichtlich des Steuerertrags sei zu beheben, sodass die Standortgemeinden auch im Verhältnis ihrer Wichtigkeit, beispielsweise Kundenvolumen, Erträge, Marktgebiet, berücksichtigt werden, wird weiter verlangt. Hilfiker und Hagenbuch begründen ihre Forderung damit, dass gestützt auf den Geschäftsbericht 2022 der AKB ersichtlich sei, dass 10,5 Millionen Franken Steueraufwand für das sehr erfolgreiche letzte Jahr zu entrichten sind. Im Geschäftsbericht werde deklariert, dass die AKB die Steuern an die Standortgemeinden bezahlt. In den 10,5 Millionen seien 9,9 Millionen Franken Einkommenssteuern für die Standortgemeinden enthalten, in denen die AKB Niederlassungen betreibt. Die Differenz von 0,6Millionen Franken entfalle auf Vermögenssteuern, welche die AKB auf den von ihr gehalteten Grundstücken an die entsprechenden Gemeinden bezahlt.
Steuerausscheidung in der Verantwortung der Stadt Aarau
«Als öffentlich-rechtliche Anstalt ist die AKB von der direkten Bundessteuer und von kantonalen Steuern im Kanton Aargau befreit», schreiben Hilfiker und Hagenbuch. Hingegen seien gestützt auf das aargauische Steuergesetz «Beträge, die aus dem Geschäftsergebnis für betriebsfremde Zwecke ausgeschieden werden», den Gemeinde-Einkommenssteuern zum Satz für natürliche Personen unterworfen. Unter der im Gesetz verankerten Formulierung seien die Ausschüttung an den Kanton sowie alle Arten von Vergabungen zu verstehen, nicht hingegen die Abgeltung der Staatsgarantie.
«Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Steuerausscheidung in der Verantwortung des Steueramts der Stadt Aarau liegt», schreiben sie weiter. Bei juristischen Personen mit Grundstücken oder Betriebsstätten ausserhalb der Sitzgemeinde werde eine Steuerausscheidung vorgenommen. Im Kanton Aargau werde praxisgemäss, so auch bei der AKB, die indirekte Methode der Steuerausscheidung angewendet. Die Gesamtsumme der Steuererträge für die einzelnen Standortgemeinden berechne sich anhand der für betriebsfremde Zwecke ausgeschiedenen Beträge. Der Verteilschlüssel wird durch das Steueramt Aarau anhand der Bruttolohnsumme der Mitarbeitenden der jeweiligen Niederlassung berechnet.
Aarau profitiert zulasten der Regionen
«Diese Berechnungsmethode scheint überholt aufgrund Veränderungen in der Bank», sind Hilfiker und Hagenbuch überzeugt. Die AKB habe in den letzten 20 Jahren viele Funktionen von den Regionen am Hauptsitz zentralisiert. Durch diese Verschiebung von Mitarbeitenden profitiere die Kantonshauptstadt aufgrund der geltenden Regel zulasten der Regionen.
«Die AKB ist nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber in den diversen Standortgemeinden, sondern auch ein wichtiger Steuerzahler in den Gemeinden, könnte man meinen», so die beiden weiter. Die zweite Annahme bestätige sich jedoch nicht. Primär profitiere Aarau von der Wertschöpfung der AKB im ganzen Kanton mit rund 63 Prozent der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuererträge.
Deshalb fordern sie den Regierungsrat auf, mit Anpassungen der rechtlichen Grundlagen in Sachen Einkommenssteuern der AKB dieses Missverhältnis zu ändern, sodass die Standortgemeinden auch im Verhältnis ihrer Wichtigkeit am potenziellen gemeinsamen Erfolg teilhaben können.
«Der zukünftige Steuerertrag soll in den jeweiligen Standortgemeinden beispielsweise mit der direkten Methode unter Anwendung der Filialbuchhaltung korrekt eruiert werden und im Verhältnis der an den einzelnen Standorten erzielten Ergebnisse verteilt werden», schlagen Silvan Hilfiker und Christoph Hagenbuch dem Regierungsrat vor. --red