Gestaltungsplan ändern
27.10.2023 Jonen, KelleramtAktuelles aus Jonen
Der rechtskräftige Gestaltungsplan «Wildtierkorridor – Siedlungstrenngürtel» vom 13. Dezember 2004 bezweckt die Freihaltung und die Aufwertung eines Teilbereichs der Wanderachse zwischen dem Reusstal und dem Gebiet ...
Aktuelles aus Jonen
Der rechtskräftige Gestaltungsplan «Wildtierkorridor – Siedlungstrenngürtel» vom 13. Dezember 2004 bezweckt die Freihaltung und die Aufwertung eines Teilbereichs der Wanderachse zwischen dem Reusstal und dem Gebiet Albis–Sihlwald–Höhronen–Rothenthurm. Im Rahmen der Mitwirkung zur laufenden Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland ging eine Eingabe zu Strukturelementen im Bereich des Wildtierkorridors/Siedlungstrenngürtels ein.
Die Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen zeigt, dass bestehende Hecken falsch platziert sind. Zudem ist eine Lösung für die Ersatzpflanzung der fünf alternden Birnenbäume erforderlich. Eine Verschiebung der Hecke und die Neupflanzung der Bäume wären ein Bewirtschaftungsvorteil. In einem Teilbereich des Gestaltungsplanperimeters sollen deshalb bestimmte ökologische Flächen und Objekte anders angeordnet werden. Mit der Teiländerung werden diese Änderungen umgesetzt, damit die Bewirtschaftung der Parzellen optimiert werden kann und die Qualität der Vernetzung innerhalb des Wildtierkorridors dadurch nicht vermindert wird. Ausserdem werden die Sondernutzungsvorschriften präzisiert und auf bestimmte Objekte ergänzt. Zukünftig sollen geringfügige Abweichungen von den Festlegungen im Gestaltungsplan unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden können, ohne den Gestaltungsplan vorgängig anpassen zu müssen.
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen bis und mit Montag, 27. November, bei den Zentralen Diensten auf und können während der Bürozeiten der Verwaltung eingesehen werden. Ebenfalls können sie auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Mit der Genehmigung der Teiländerung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt. --gk