Gestaltungsplan Bahnhof liegt auf

  09.10.2020 Region Oberfreiamt

Das Bahnhofgebiet Sins liegt am Rand des Dorfzentrums und ist geprägt durch Gewerbebauten, Einfamilienhäuser und eine Villa. Bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde das Areal als Umstrukturierungsgebiet mit einem Nachverdichtungspotenzial bezeichnet. Im Gebiet «Bahnhofpark» soll ein gemischtes Quartier mit Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen entstehen. Der vorliegende Gestaltungsplan dient als ein qualitätssicherndes Instrument. Gegenstand des vorliegenden Gestaltungsplans ist eine Teilfläche des mit einer Gestaltungsplanpflicht belegten Gebiets zwischen dem Dorfzentrum und dem Bahnhof. Die sieben Parzellen umfassen die Gesamtfläche von 8400 Quadratmetern. In der WG3-Zone zwischen der Luzernerstrasse und der Eisenbahnlinie sind zusätzlich mittelgrosse Verkaufsnutzungen zulässig, sofern es die Verkehrsverhältnisse zulassen. Mit dem Gestaltungsplan wird keine Gesamtüberbauung realisiert. Das Gebiet soll sich in Etappen und nach den Bedürfnissen der Grundeigentümer entwickeln können. Der Gestaltungsplan soll den städtebaulichen Rahmen sicherstellen, damit diese Entwicklung abgestimmt erfolgen kann.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe vom 12. Oktober bis 10. November bei der Gemeindekanzlei öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Für Auskünfte steht die Gemeindekanzlei, Tel. 041 789 70 10, zur Verfügung.


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