Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplanes Steinmatt öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen bis am 19. Mai auf der ...
Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplanes Steinmatt öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen bis am 19. Mai auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.