Gibt es eine Praxisbewilligung?
19.06.2020 KelleramtInterpellation von SVP-Grossrat René Bodmer
Die SVP-Grossräte René Bodmer (Unterlunkhofen, Sprecher) und Daniel Aebi (Birmenstorf) haben eine Interpellation eingereicht betreffend dem Wirken der «Mein Arzt Schweiz GmbH» im Kanton Aargau.
Alarmiert durch die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens in der Sendung Rundschau stellen sich den Interpellanten verschiedene Fragen bezüglich des Wirkens der acht im Aargau domizilierten Niederlassungen der «Mein Arzt Schweiz GmbH». Sie laden den Regierungsrat ein, neun Fragen zu beantworten.
1. Seit wann ist dem kantonsärztlichen Dienst beziehungsweise dem Gesundheitsdepartement bekannt, dass die «Mein Arzt Schweiz GmbH» nicht alle Auflagen zu erfüllen scheint? Welche konkreten Massnahmen hat der Kanton seit Bekanntwerden ergriffen und wann? Hat das Unternehmen die verfügten Auflagen zwischenzeitlich umgesetzt?
Haben alle Ärzte eine Berufsausübungsbewilligung?
2. Verfügen alle acht im Kanton Aargau angesiedelten Praxen, welche zur «Mein Arzt Schweiz GmbH»-Gruppe gehören, über eine gültige Praxisbewilligung? Falls nicht: Wie gedenkt der kantonsärztliche Dienst hier weiter zu verfahren?
3. Gemäss Rundschaubericht arbeiten in den Praxen des genannten Unternehmens zum Teil Ärzte, welche über keine Berufsausübungsbewilligung verfügen. Sind davon auch Praxen im Kanton Aargau betroffen und falls ja, welche konkreten Schritte hat der kantonsärztliche Dienst vorgesehen, um den Missstand zu beheben, und innerhalb welcher Frist müssen die Massnahmen durch das Unternehmen umgesetzt werden?
4. Gemäss Fernsehbericht rechnen Praxen des Unternehmens zum Teil auf Nummern von Ärzten ab, welche längst nicht mehr praktizieren. Die Vermutung liegt nahe, dass dies geschieht, da die aktiven Ärzte in diesen Fällen über keine Berufsausübungsbewilligung und somit auch über keine eigene Abrechnungsnummer verfügen. Hat der kantonsärztliche Dienst solche Verstösse auch im Aargau festgestellt? Um welche Verstösse handelt es sich? Wie wurden die Verstösse sanktioniert? In wie vielen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet?
5. Hat der kantonsärztliche Dienst die Ausbildungen und Weiterbildungspunkte aller im Aargau für das Unternehmen tätigen Ärzte überprüft? Wann hat diese Überprüfung stattgefunden?
Wie viele Ärzte verfügen über eine FMH-Ausbildung und wie viele nur über eine Ausbildung zum Praktischen Arzt?
6. Verfügen die Praxen des Unternehmens über eine Bewilligung für das Führen eines Laborbetriebs?
7. Gemäss Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des Unternehmens werden die Patientendaten zentral elektronisch gespeichert und verwaltet. Wurde der Aspekt des Datenschutzes je geprüft?
8. Wie im Rundschaubeitrag aufgezeigt wurde, weist das Unternehmen eine lange Liste von offenen, überfälligen Rechnungen und auch Betreibungen auf. Welche offenen Forderungen staatlicher Stellen (SVA, Staats- und Gemeindesteuern, Gebühren und Abgaben) sind aktuell im Aargau zu verzeichnen und welche konkreten Schritte wurden eingeleitet, um das Inkasso voranzutreiben? Zieht das Departement den Entzug der Praxisbewilligungen als geeignetes Mittel in Erwägung?
9. Beurteilt der kantonsärztliche Dienst, aufgrund der zwischenzeitlich öffentlich bekannt gewordenen Informationen und Fakten, die Versorgungssicherheit sowie Patientensicherheit noch immer als gegeben? Falls nein: Welche Schritte wird er unternehmen? --zg