AUS DEM GROSSEN RAT
Ralf Bucher, Die Mitte, Mühlau.
An der letzten Sitzung des Grossen Rates stand die Teilrevision des Gesetzes über das Kantonsund Gemeindebürgerrecht (KBüG) im Zentrum. ...
AUS DEM GROSSEN RAT
Ralf Bucher, Die Mitte, Mühlau.
An der letzten Sitzung des Grossen Rates stand die Teilrevision des Gesetzes über das Kantonsund Gemeindebürgerrecht (KBüG) im Zentrum. Zahlreiche kurzfristig eingereichte Prüfungsanträge forderten auch uns als Präsidium. Schade, dass viele berechtigte Anliegen nicht in der vorberatenden Kommission eingereicht wurden, was eigentlich vorgesehen ist, um im Grossen Rat ein Gesetz effizient beraten zu können.
Anlass für die Revision waren mehrere parlamentarische Vorstösse, welche strengere Einbürgerungsvoraussetzungen fordern. Dazu zählen höhere Anforderungen an die Deutschkenntnisse, eine schärfere Beurteilung des strafrechtlichen Leumunds sowie eine Neuregelung der Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Nicht immer ganz einfach war die Beurteilung, was überhaupt aufgrund übergeordneten Rechts an weiteren Hürden möglich war und ob diese Hürden auch praktisch umgesetzt werden können. So etwa, ob jemand Schweizerdeutsch in den Grundzügen versteht. Der Regierungsrat muss nun auf die zweite Beratung des Gesetzes Vorschläge erarbeiten zu zahlreichen solchen Prüfungsanträgen.
Wir als die Mitte unterstützten grundsätzlich eine Erhöhung der sprachlichen Mindestanforderungen sowie strengere Regeln beim strafrechtlichen Leumund. Ein guter Leumund und gute Deutschkenntnisse sind ein zentrales Element gelingender Integration, jedoch darf man es auch nicht übertreiben. So sollte auch ein gut integrierter Bauarbeiter die Chance erhalten, sich einbürgern zu lassen, was etwa mit dem geforderten Sprachniveau C1 auf Hochschulniveau kaum machbar wäre. Diese Forderung wurde mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt wurde die Übertragung der Entscheidkompetenz vom Grossen Rat an die Verwaltung. Die Einbürgerung behält ihren besonderen Stellenwert nur dann, wenn sie auch künftig von einem demokratisch legitimierten Organ in letzter Instanz beschlossen wird. Dies zumindest meine Überzeugung.
Erfreulich war zum Abschluss des Tages die Überweisung unserer Motion der Mitte, bei welcher ich massgeblich mitgearbeitet habe. Sie fordert eine gesetzliche Grundlage, damit energetische Sanierungsmassnahmen auch nach der Abschaffung des Eigenmietwertes steuerlich abzugsfähig bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Sanierungen, die eine Senkung des Energieverbrauchs zum Ziel haben, auch weiterhin lohnen.