Infos zur Steuererklärung
06.02.2026 MuriNeue Software zum Einreichen
Die Steuererklärungen wurden Ende Januar durch das kantonale Steueramt versendet. Falls jemand keine Unterlagen erhalten hat, wendet man sich an die Abteilung Steuern, Telefon 056 675 52 60.
Ab diesem Jahr steht mit eTax ...
Neue Software zum Einreichen
Die Steuererklärungen wurden Ende Januar durch das kantonale Steueramt versendet. Falls jemand keine Unterlagen erhalten hat, wendet man sich an die Abteilung Steuern, Telefon 056 675 52 60.
Ab diesem Jahr steht mit eTax Aargau eine neue Online-Lösung für natürliche Personen zur Verfügung. Die Steuererklärung 2025 wird erstmals online über das Smart-Service-Portal eingereicht. Die Anmeldung erfolgt über den sicheren Authentifizierungsdienst AGOV. Die Papier-Einreichung bleibt weiterhin möglich. Für juristische Personen ändert sich nichts – sie verwenden wie bisher die separate Software eTax Aargau Juristische Personen.
So funktioniert eTax Aargau
1. eTax Aargau im Browser öffnen. – 2. AGOV-Anmeldung. Bestehendes Konto: Anmeldung mit der App «AGOV access» oder Sicherheitsschlüssel; neues Konto: auf «Jetzt registrieren» klicken. Hinweis: Bei der Registrierung soll dieselbe E-Mail verwendet werden wie beim persönlichen Benutzerkonto auf www.ag.ch. –3. Steuererklärung starten: Zugangscode und Adressnummer findet man auf dem Steuererklärungsbogen. Steuererklärung ausfüllen und online übermitteln. Eine detaillierte Anleitung findet man unter www.ag.ch/etax. Es gelten folgende Fristen: für unselbstständig Erwerbende 31. März, für selbstständig Erwerbende 30. Juni. Fristerstreckung: online (www.ag.ch/steuern) unter «Fristverlängerung beantragen» möglich. Sofern man die Belege nicht online einreicht, gibt man dem Steueramt Kopien ab. Belege werden nach dem Scannen vernichtet und nicht retourniert.
Gutschriften erfolgen direkt auf das angegebene Konto. Man soll die Kontoverbindung sorgfältig prüfen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Heirat im Jahr 2025 ist eine gemeinsame Steuererklärung für das ganze Jahr einzureichen. Bei Scheidung oder Trennung im Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Besteuerung, jede Person reicht eine eigene Steuererklärung ein.
Hilfe bei Fragen
Die Pro Senectute bietet Personen ab 60 Jahren Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an. --gk
