Jubiläum und Einweihung der Aue
13.08.2024 Region Oberfreiamt, SinsAktuelles aus der Gemeindeverwaltung Sins
Am Samstag, 24. August, wird bei der Aue Reussegg gefeiert. Mit dabei ist auch Regierungsrat Stephan Attiger.
Die Abteilung Landschaft und Gewässer und die Pro Natura Aargau laden die Bevölkerung, die ...
Aktuelles aus der Gemeindeverwaltung Sins
Am Samstag, 24. August, wird bei der Aue Reussegg gefeiert. Mit dabei ist auch Regierungsrat Stephan Attiger.
Die Abteilung Landschaft und Gewässer und die Pro Natura Aargau laden die Bevölkerung, die Politik und verschiedene Interessengruppen zur Jubiläumsfeier 30 Jahre Auenschutzpark Aargau mit gleichzeitiger Einweihung der Aue Reussegg am Samstag, 24. August, ein. Regierungsrat Stephan Attiger wird die Veranstaltung eröffnen, zusammen mit Matthias Betsche (Geschäftsführer Pro Natura Aargau), Josef Huwiler (Gemeindeammann Sins) sowie Benedikt Loepfe (Direktor Elektrizitätswerk der Stadt Zürich). Das Programm startet um 10 Uhr mit der Eröffnung durch Regierungsrat Stephan Attiger, um 10.30 Uhr folgen ein Kurzfilm und eine Buchvernissage, um 11 Uhr der Durchstich der Reuss in die Aue, ab 12 Uhr gibt es Apéro riche und ab 13 Uhr starten Führungen und Ausstellungen. Der Anlass dauert bis 18 Uhr.
Es gibt einen Shuttlebus ab Bahnhof und Gemeindehaus Sins. Veloparkplätze sind vor Ort vorhanden. Die Bevölkerung ist eingeladen, am Jubiläumsbeziehungsweise Einweihungsanlass teilzunehmen.
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist vom Montag, 15. Juli, sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni rechtskräftig geworden.
Broggekino
Zum letzten Mal findet das Sinser Open-Air-Kino «Broggekino» statt. Die alte Holzbrücke über die Reuss ist an den Anlässen von Mittwoch, 14., bis Samstag, 17. August, jeweils von 18 bis 23 Uhr, für Passierende und Velofahrende gesperrt. Es wird um Verständnis gebeten.
Samstagstrauungen fürs kommende Jahr
Beim Regionalen Zivilstandsamt in Sins sind im nächsten Jahr an zwei Samstagen Trauungen möglich. Am Samstag, 14. Juni und 9. August, werden jeweils von 10 bis 13 Uhr zivilstandsamtliche Trauungen durchgeführt. Das Regionale Zivilstandsamt berät Interessierte und nimmt Terminreservationen ab sofort entgegen (Telefon 041 789 70 15 oder E-Mail einwohner@sins.ch). Für andere Terminwünsche gelten die Trauungszeiten von Montag bis Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten.
Amtliche Pilzkontrolle
Für die Gemeinden Sins, Abtwil, Dietwil, Mühlau und Oberrüti stehen zwei Pilzkontrolleure zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind jeweils am Donnerstag und Sonntag von 18.30 bis 19 Uhr. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden. Noch bis am 15. September führt Hans-Jörg Birrer, Tel. 079 412 60 51, die Kontrollen im Sitzungszimmer bei Turnhalle Oberrüti durch. Vom 16. September bis 31. Oktober erfolgen die Kontrollen durch Lukas Diem, Tel. 076 424 43 27, am Bachweg 3 in Honau.
Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Die Gemeindeversammlung hat am 5. Juni die Teiländerungen zur Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wie folgt beschlossen: a) Oberalikon, b) Holderstock, c) Ausnützungsziffer. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist vom 15. Juli wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, die diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. --gk
