Keine Benachteiligung
23.11.2021 Region OberfreiamtVersammlung der Kirchgemeinde Boswil-Kallern
Heute treffen sich die Katholiken von Boswil-Kallern zu ihrer Versammlung. Sie entscheiden über eine Dienstbarkeit, über das Budget und werden über Neuigkeiten aus der Kirchgemeinde informiert.
«Es macht Sinn, diese Dienstbarkeit zu gewähren», hält die Kirchenpflege im Büchlein zur «Chilegmeind» fest. Gemeint ist, das Traktandum bezüglich der Gewährung eines gegenseitigen Grenz- und Anbaurechts zwischen der Parzelle 1850 und 2359. Die Parzelle 1850 gehört der Kirchgemeinde Boswil-Kallern. Die andere Mark und Jasmin Döbeli.
Schränkt Erschliessung nicht ein
Sie beabsichtigen den Um- und Anbau ihres Eigenheims an der Weissenbachstrasse. Überlegungen für den Anbau eines Unterstandes gegen die Parzelle 1850 zeigten, dass die Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Bauvorschriften eingeschränkt sind. Auf der anderen Seite ist die Fläche der Parzelle 1850 zu klein, um eine eigenständige Hochbaute darauf realisieren zu können. Das Grenzund Anbaurecht wird beschränkt für eine unbewohnte, eingeschossige Baute. «Mit diesem gegenseitigen Recht wird keine Parzelle benachteiligt und es schränkt auch die zukünftige Erschliessung des Gebietes Geissliäcker nicht ein.» --red
Die Traktanden
Die Versammlung der katholischen Kirchgemeinde Boswil-Kallern findet am Dienstag, 23. November, 19.30 Uhr, im Pfarrsaal oder in der Pfarrkirche Boswil statt. Folgendes ist traktandiert: 1. Begrüssung. 2. Protokoll. 3. Orientierung aus der Kirchgemeinde. 4. Rechnung 2020. 5. Budget 2022. 6. Gewährung eines gegenseitigen Grenz- und Anbaurechts zwischen Parzelle 2359 (Eigentümer: Mark und Jasmin Döbeli) und Parzelle 1850 (Eigentümerin: Kirchgemeinde). 7. Verschiedenes.