Leinenpflicht in Reussebene
27.05.2025 Region Oberfreiamt, DietwilAktuelles aus Dietwil
Der Gemeinderat hat gestützt auf das Hundegesetz beschlossen, im Teilbereich der Reussebene eine örtlich beschränkte Leinenpflicht für Hunde einzuführen. Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihre Hunde an kurzer Leine zu ...
Aktuelles aus Dietwil
Der Gemeinderat hat gestützt auf das Hundegesetz beschlossen, im Teilbereich der Reussebene eine örtlich beschränkte Leinenpflicht für Hunde einzuführen. Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihre Hunde an kurzer Leine zu führen. Das Freilaufenlassen der Hunde ist verboten. Grund dafür ist die zunehmende Nutzung des Gebiets durch auswärtige Hundehaltende (sogenannter Hundetourismus) und die damit verbundenen Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen sowie die Belastungen für Natur, Landwirtschaft und Erholungssuchende. In den letzten Jahren hat der Erholungsdruck auf die Reussebene deutlich zugenommen. Besonders problematisch sind freilaufende Hunde, die Wildtiere stören, landwirtschaftliche Kulturen schädigen oder andere Personen verunsichern. Der Gemeinderat anerkennt zwar das berechtigte Bedürfnis nach artgerechter Hundehaltung, sieht jedoch im Schutz von Naturraum, Kulturland und öffentlicher Sicherheit ein überwiegendes öffentliches Interesse.
Leinenpflicht gilt nur entlang der Reuss
Die Leinenpflicht wird räumlich klar begrenzt und gilt ausschliesslich für das betroffene Gebiet entlang der Reuss. Auf anderen Wegen in der Umgebung dürfen Hunde weiterhin frei geführt werden. Mit dieser Massnahme schafft der Gemeinderat die Grundlage für ein respektvolles und möglichst konfliktfreies Nebeneinander aller Erholungssuchenden – im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Mensch, Tier und Natur.
Die detaillierte Entscheidbegründung mit Situationsplan liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde publiziert. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde führen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Neuzuzügeranlass mit Dietwiler Info-Kiosk
Der Gemeinderat organisiert am Samstag, 14. Juni, einen Neuzuzügeranlass anlässlich des Dorffestes der Sportkommission. Nach einem Begrüssungskaffee wird an einer Besichtigungstour mit verschiedenen Stationen das Dorf näher vorgestellt. Am anschliessenden Dietwiler Info-Kiosk können sich die einheimischen Vereine und Organisationen präsentieren. Zum Abschluss lädt der Gemeinderat zum Mittagessen ins Festzelt der Sportkommission ein. Anmeldeschluss für diesen Anlass ist am Montag, 2. Juni. Der Gemeinderat hofft auf viele Anmeldungen und freut sich auf eine interessante und gemütliche Veranstaltung.
Seniorenausflug
Am Mittwoch, 11. Juni, findet der Seniorenausflug der Dr.-Virgilio-Manassi-Stiftung statt. Nähere Angaben folgen zu gegebener Zeit mit der schriftlichen Einladung. --gk