Mehr Staat, weniger Wohnungen
03.06.2025 WerbungEin Vorkaufsrecht für Gemeinden klingt harmlos. Es ist aber ein deutlicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit und gefährdet private Investitionen in dringend benötigten Wohnraum.
(fs) Der Begriff «Wohnungsnot» ist weiterhin in aller Munde. Auch ...
Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden klingt harmlos. Es ist aber ein deutlicher Eingriff in die Eigentumsfreiheit und gefährdet private Investitionen in dringend benötigten Wohnraum.
(fs) Der Begriff «Wohnungsnot» ist weiterhin in aller Munde. Auch wenn vor allem urbane Gebiete betroffen sind, erzeugt die mediale Dauerpräsenz des Themas einen allgemeinen Leidensdruck – auch dort, wo die Lage noch vergleichsweise entspannt ist. Dass die Politik in einem solchen Umfeld laufend neue «Lösungsansätze» präsentiert, verwundert nicht. Zu den häufig diskutierten Ideen gehört das sogenannte Vorkaufsrecht für Gemeinden. Ganz neu ist dieser Vorschlag nicht: Der Kanton Genf sowie einige Waadtländer Gemeinden kennen unter bestimmten Umständen ein solches Recht bereits heute – allerdings bekanntlich mit mässigem Erfolg, sowohl was die Angebots- als auch die Mietpreisentwicklung betrifft.
Dennoch wird auch der Kanton Zürich in absehbarer Zeit über eine entsprechende Volksinitiative befinden, lanciert von linken Parteien. Der Vorschlag geniesst erstaunlich breite Unterstützung – teilweise bis ins bürgerliche Lager – und gilt vielerorts als verhältnismässig liberale oder sogar «minimalinvasive» Lösung zur Förderung günstigen Wohnraums.
Vorkaufsrecht verletzt Eigentumsfreiheit
Man kann es nicht anders sagen: Diese Einschätzung ist Unsinn. Wenn ich nicht mehr selbst entscheiden darf, an wen ich mein Haus oder meinen Grund und Boden verkaufe, so ist das ein fundamentaler Eingriff in die Eigentumsfreiheit mit dem Potenzial, die Wohnungsnot nicht zu lindern, sondern zu verschärfen. Stellen Sie sich vor, Sie wären als Investor an einem Grundstück interessiert. Sie planen, verhandeln, kalkulieren, und kurz vor Vertragsabschluss heisst es plötzlich: «April, April – der Staat erhält den Zuschlag.» Natürlich würden Befürworter argumentieren, dass in einem solchen Fall die Vertragsparteien für ihre Aufwände entschädigt werden. Doch das greift aus ökonomischer Sicht zu kurz. Das Geschäftsmodell eines (Immobilien-)Investors basiert darauf, mit seinem Investment zukünftig gewinnbringende Erträge zu erzielen. Ein Vorkaufsrecht untergräbt genau dieses Prinzip. Selbst wenn unmittelbare Aufwände vergütet würden, sind die zukünftigen Erträge verloren und die eingesetzten Ressourcen dennoch gebunden. Mit anderen Worten: Der Anreiz sinkt, sich überhaupt zu engagieren.
Staat als Akteur auf Augenhöhe
Gemeinden haben heute bereits das Recht, bei entsprechender demokratischer Legitimation Grundstücke zu erwerben. Als Marktakteure bewegen sie sich dabei auf Augenhöhe mit anderen Investoren. Genau diese Gleichbehandlung ist ein Grundprinzip unseres Staatswesens. Und daran gilt es festzuhalten.
Mit über 40 000 Mitgliedern ist der HEV im Kanton Aargau der Interessenvertreter von Immobilieneigentümern. Wir beraten in Rechts- und Baufragen, bewerten und vermitteln Liegenschaften und bieten Vorlagen, Broschüren sowie Literatur zum Thema Immobilien an.
Kontakt: HEV Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch