Nach wie vor viel Widerstand
20.09.2024 Region OberfreiamtEinwendungen gegen die Teiländerung Kulturlandplan und den Gestaltungsplan Windpark Lindenberg
41 Einwendungen gingen ein. Von Privatpersonen, von Interessensgemeinschaften, von Verbänden – aus Gemeinden im Kanton Aargau und im Kanton Luzern. Die ...
Einwendungen gegen die Teiländerung Kulturlandplan und den Gestaltungsplan Windpark Lindenberg
41 Einwendungen gingen ein. Von Privatpersonen, von Interessensgemeinschaften, von Verbänden – aus Gemeinden im Kanton Aargau und im Kanton Luzern. Die Bandbreite an Argumenten gegen die geplante Teiländerung Kulturlandplan und den Gestaltungsplan ist gross, auch bei der Einwendung des Vereins «Pro Lindenberg».
Die Bandbreite ist gross. Das bestätigt Sibylle Hochstrasser, Gemeindeschreiberin von Beinwil. «Bei einigen steht der Naturschutz im Zentrum, andere erwähnen die Nähe zum Flugplatz in Buttwil, wieder andere haben Bedenken wegen des Grundwassers», nennt sie drei Beispiele. In elf Bundesordnern sowie vielen Plänen und Plakaten präsentierten die Projektanten der Windpark Lindenberg AG die Erkenntnisse aus 13 Jahren intensiver Abklärungen. 41 Einwendungen gingen während der öffentlichen Auflage der Teiländerung Kulturlandplan und des Gestaltungsplans bezüglich des geplanten Windparks Lindenberg bei der Beinwiler Gemeindeverwaltung ein.
Eine davon stammt wenig überraschend aus der Feder des Vereins Pro Lindenberg, der sich seit Jahren aktiv gegen den Bau der Windanlage auf dem Lindenberg wehrt. «Fehler, Widersprüche, offensichtliche Angriffsflächen, nicht behandelte Gefahren und Risiken, Lücken, unhaltbare Aussagen und ganz besonders schöngefärbte Gefälligkeitsstudien von Stellen, deren Neutralität nicht über alle Zweifel erhaben ist, wurden in grosser Menge gefunden», heisst es vonseiten des Vereins.
Pro Lindenberg kämpft weiter
Problembereiche macht der Verein viele geltend. Die Bedrohung der reichhaltigen Grundwasservorkommen mit «unkalkulierbarem Risiko und enormem Schadenspotenzial für die Trinkwasserversorgung der umliegenden Gemeinden» wird ebenso genannt wie ein Verlust des denkmalgeschützten Wertes des Schlosses Horben. Dieser sei von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalschutz bestätigt. Schädigung der Greifvogelhabitate und der Fledermaushabitate, substanzielle Gebäudeentwertung im Bereich der Immissionen, ungenügender Abstand zum national geschützten Hochmoor Ballmoos – weitere Punkte, die der Verein festhält. Man habe eine Anwaltskanzlei beauftragt, basierend auf den gesammelten Informationen und eigenen Recherchen je eine Einwendung gegen den Nutzungsplan und den Gestaltungsplan zu verfassen. Zudem reichten Vereinsmitglieder Einwendungen zu verschiedenen Themen ein, die sie an ihrem Wohnort speziell betreffen.
Für den Verein ist klar: «Die gründliche Prüfung der aufgelegten Unterlagen hat erneut bestätigt, dass der minimale und flatterhafte Beitrag der Windindustriezonen auf dem Lindenberg zur Stromversorgung den angerichteten Schaden und die teilweise unkalkulierbaren Risiken in keiner Weise rechtfertigt.» Sie müsse darum konsequenterweise abgelehnt werden. Der Verein Pro Lindberg mit rund 200 Mitgliedern aus den betroffenen Gemeinden werde weiterhin für den Erhalt des wertvollen Naherholungsgebietes auf dem Lindenberg kämpfen.
Konkrete Forderungen aus Hitzkirch
Gegenwind für den Windpark kommt auch von der Gemeinde Hitzkirch. Der Gemeinderat hält fest: «Das Windpark-Projekt muss so überarbeitet werden, dass der Lebensraum auf und am Lindenberg möglichst wenig beeinträchtigt wird.» Dabei formuliert er konkrete Forderungen. Da die Jahresproduktion des Windparks voraussichtlich den Schwellenwert von 20 Gigawatt-Stunden überschreitet, handelt es sich um ein Vorhaben von nationalem Interesse. «Ob dieser Schwellenwert wirklich erreicht wird, muss jedoch mit einer für alle Interessierten nachvollziehbaren Berechnung aufgezeigt werden.» Dies sei aus Sicht des Gemeinderates ungenügend erfolgt.
Zudem würden wesentliche Planungsgrundlagen des Kantons Luzern im Umweltverträglichkeitsbericht und im Planungsbericht nicht abgehandelt. «Der Gemeinderat fordert eine entsprechende Überarbeitung der Planungsunterlagen, Massnahmen wie die Pflanzung einzelner Hecken zwecks Kaschierung der Windenergieanlagen in sensiblen Gebieten und zudem finanzielle Abgeltungen.» Zudem seien für den Gemeinderat die Auswirkungen des Grundwasserhaushalts auf das Gemeindegebiet im Umweltverträglichkeitsbericht zu wenig präzise erläutert. Darum fordert er zusätzliche hydrogeologische Abklärungen, um negative Auswirkungen auf die Wasserversorgung der Gemeinde Hitzkirch ausschliessen zu können.
Alle 41 Einwendungen werden nun vom Gemeinderat Beinwil behandelt und Einwendungsentscheide gefällt. Im nächsten Jahr soll die Teiländerung des Kulturlandplanes an einer ausserordentlichen «Gmeind» traktandiert werden. Über den Gestaltungsplan hat laut Sibylle Hochstrasser der Gemeinderat Entscheidungshoheit. --ake