Neu entscheidet der Gemeinderat
01.07.2025 Dottikon, Region UnterfreiamtDottiker Gemeindeversammlung zeigte sich zustimmungsfreudig
Fragen um Einbürgerungen, die Gemeinderatsbesoldung 2026/29 und Rechnungsgenehmigungen bildeten die Versammlungsthemen. Trotz intensiver Diskussion wurde allen Traktanden mit grossem Mehr zugestimmt. ...
Dottiker Gemeindeversammlung zeigte sich zustimmungsfreudig
Fragen um Einbürgerungen, die Gemeinderatsbesoldung 2026/29 und Rechnungsgenehmigungen bildeten die Versammlungsthemen. Trotz intensiver Diskussion wurde allen Traktanden mit grossem Mehr zugestimmt.
Stefan Treier
Trotz herrlichem Sommerabend leisteten 58 von insgesamt 2006 Stimmberechtigten der gemeinderätlichen Einladung Folge und nahmen an der Gemeindeversammlung teil, wo sie von Gemeindeammann Roland Polentarutti willkommen geheissen wurden.
Unter fünf verschiedenen Traktanden war über die Einbürgerung von sieben Personen zu entscheiden. Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllten gemäss gemeinderätlichen Informationen sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen, was die vom Gemeinderat angestellten Erhebungen ergeben haben. Allen wurde die Zusicherung zur Erteilung des Gemeindebürgerrechtes erteilt.
Die Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an ausländische Staatsangehörige liegt grundsätzlich bei der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat möchte die bestehende Regelung ändern, zumal es sich, im Gegensatz zu den Regelungen vor Jahren, heute um einen reinen Verwaltungsakt handelt. Die Gemeindeversammlung verfügt heute über keinen politischen Ermessensund Entscheidungsspielraum mehr. Deshalb vertritt der Gemeinderat die Auffassung, dass der Verwaltungsakt als reiner Gesetzesvollzug in den Zuständigkeitsbereich der Exekutive gehört. Dementsprechend beantragte er eine Änderung der Gemeindeordnung.
SVP gegen eine Änderung des Vorgehens
Aus der Versammlungsmitte regte sich Widerstand gegen den gemeinderätlichen Antrag. Der sich als SVP-Vertreter bekennende Votant konnte sich mit einer Delegation der Kompetenz nicht abfinden. Er fand es falsch, wenn die Stimmbürgerschaft letztlich nur noch über Publikationen von Einbürgerungen erfährt. Es befürwortet die Anwesenheit der Einbürgerungswilligen an der Gemeindeversammlung, damit man auch weiss, um wen es sich handelt. Dabei wurde er von einem anderen Votanten unterstützt, welcher eine genauere Erläuterung zur «Teilnahme am Wirtschaftsleben» durch die Einbürgerungswilligen wünschte.
Die Gemeinderatsvertreter erläuterten dies mit der Ausübung einer aktiven Erwerbstätigkeit oder eines Studiums. Gemäss Gemeinderätin Heidi Hegglin werden die Einbürgerungsgesuche publiziert und «jede interessierte Person konnte sich durch Eingabe beim Gemeinderat dazu äussern». Es gibt schon heute genaue Abklärungen durch den Gemeinderat. Wer über offene Betreibungen verfügt oder Sozialhilfeempfänger ist, hat keine Aussicht auf Einbürgerungsempfehlung. Die Vorlage wurde letztlich mit 45 Ja zu 8 Nein zugunsten der Kompetenzerteilung an den Gemeinderat entschieden. Da eine Änderung der Gemeindeordnung damit verbunden ist, obliegt dieser Beschluss noch der obligatorischen Volksabstimmung, welche voraussichtlich im kommenden September stattfinden wird.
Diskussion um die richtige Entschädigung des Gemeinderats
Im Hinblick auf eine neue Amtsperiode sind die Besoldungen für die Gemeinderäte festzulegen. Der Gemeinderat schlug für die kommende Amtsperiode für jedes Ratsmitglied eine Erhöhung von je 3000 Franken vor. Während sich die Ratsmitglieder im Ausstand befanden, leitete Marcel Fischer, Präsident der Finanzkommission (FiKo), die Diskussion. Einem Stimmbürger war die Vorlage «zu wenig transparent». Er befürwortete eine Entschädigung nach Arbeitsaufwand. Der SVP-Vertreter gab bekannt, seine Partei wolle wissen, wie viele Stunden an Arbeitsaufwand die Gemeinderäte verrichten. Zudem konnte er sich mit der für den Gesamtgemeinderat eingesetzten situativen Individualentschädigung von jährlich 5000 Franken nicht anfreunden. Diese Entschädigung soll, so der gemeinderätliche Vorschlag, bei übermässiger Arbeitsbelastung unter den Ratsmitgliedern aufgeteilt werden.
Der Fiko-Präsident verteidigte die Individualentschädigung, da die Gemeinderäte weder zusätzliche Sitzungsgelder noch Fahrkilometer-Entschädigungen für auswärtige Einsätze erhalten. Ein weiterer Versammlungsvotant fand, es sei noch gar nicht so lange her seit der letzten Lohnerhöhung. Man will keine Steuerfusserhöhung, weshalb er die Ablehnung des Antrages von Gemeinderat und Finanzkommission empfahl. Ein Rückweisungsantrag unterlag mit 31 Nein zu 4 Ja-Stimmen bei einigen Enthaltungen. Letztlich passierte aber die von vielen Versammlungsteilnehmern als moderat empfundene Vorlage mit grossem Mehr und fünf Gegenstimmen.
Amtliches Publikationsorgan jubiliert
Der «Generalanzeiger» als Publikationsorgan der Gemeinde Dottikon wurde letztes Jahr 100 Jahre alt. Verleger Marco Saxer aus Hägglingen begrüsste die Gemeindeversammlung und dankte der Dottiker Bevölkerung und den einheimischen Unternehmungen für die Unterstützung. Der «Generalanzeiger» soll auch künftig für die Vereine, die Schulen, die politischen Parteien, wie auch für die Behörden, offen sein. Als Dank für das sehr gute Einvernehmen zwischen der Gemeinde Dottikon und dem Verlag in Hägglingen offerierte Marco Saxer der anwesenden Stimmbürgerschaft im Anschluss an die Gemeindeversammlung einen Apéro, welcher für einen regsamen Austausch sorgte.
Die Beschlüsse
An der Dottiker «Gmeind» nahmen 58 der 2006 Stimmberechtigten teil, was 2,9 Prozent entspricht. Sie genehmigten alle Anträge des Gemeinderates: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige. – 4. Ergänzung der Gemeindeordnung Dottikon: Übertragung der Zuständigkeit für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts bei ordentlichen Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen an den Gemeinderat: Zustimmung mit 45 : 8 Stimmen. – 5. Gemeinderatsentschädigung für die Amtsperiode 2026: Zustimmung mit grossem Mehr gegen 5 Nein. – 6. Kreditabrechnung zur Aufarbeitung des Gemeindearchivs. – 7. Jahresrechnung.