Neues Gebührenreglement
30.05.2025 Region Oberfreiamt, Oberrüti«Gmeind» in Oberrüti am 4. Juni
27-jährig ist das heute gültige Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung. Nun erhöhte eine Praxisänderung in der Auslegung des Verwaltungsgerichtes den Druck, dieses zu überarbeiten. Eine solche ...
«Gmeind» in Oberrüti am 4. Juni
27-jährig ist das heute gültige Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung. Nun erhöhte eine Praxisänderung in der Auslegung des Verwaltungsgerichtes den Druck, dieses zu überarbeiten. Eine solche Überarbeitung erfolgt oft im Zuge der Revision der Bau- und Nutzungsordnung. Der Gemeinderat Oberrüti hat sich aber nun entschieden, unabhängig von der laufenden BNO-Revision die Neugestaltung des Gebührenreglements sofort an die Hand zu nehmen. So könne in Sachen Baugebühren Rechtssicherheit geschaffen und künftige Entscheidungen respektive Gebühren nach aktuell geltendem Verwaltungsrecht gefällt werden.
Das neue Reglement ist inhaltlich geschärft und hält der neuen Auslegung stand. Der Promillesatz für ordentliche Baugesuchsverfahren wurde von 2 auf 3,5 erhöht. Der Gemeinderat hält fest: «Mehraufwendungen, die über den ordentlichen Prozess hinaus entstehen, können aber auch weiterhin der Bauherrschaft zusätzlich in Rechnung gestellt werden.» Das neue Reglement decke die Aufwendungen der Gemeinde besser ab als das vorangegangene. Weiterhin nicht verrechnet werden die Aufwendungen der Gemeindeverwaltung.
Dazu schreibt der Gemeinderat Oberrüti: «Es ist richtig und wichtig, dass gewisse Bemühungen des Verwaltungspersonals auch als Dienstleistung gegenüber der Bevölkerung gesehen werden.» Eine Neuerung gibt es zudem betreffend Sondernutzung von öffentlichem Grund, Präzisierungen bei der Bemessungsgrundlage der Bausumme sowie eine detailliertere Auflistung der Sonderaufwendungen. Der zu verrechnende Stundenansatz wird weiterhin vom Gemeinderat festgelegt und neu auf der Homepage der Gemeinde publiziert. --ake
Die Traktanden
Die «Gmeind» findet am Mittwoch, 4. Juni, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle statt. Dies sind die Traktanden: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Jahresrechnung. – 4. Kreditabrechnung verkehrsberuhigende Massnahme mit Erweiterung der Strassenbeleuchtung an der Kantonsstrasse. – 5. Genehmigung des revidierten Gebührenreglements für das Bauwesen. – 6. Verschiedenes.