«Nicht so gemeint» reicht nicht
10.01.2025 MuriWegen drei Posts vor Gericht
Dass es «nice» wäre, wenn die Hälfte der Professoren und 80 andere Leute abgeknallt würden. Dass Blut fliessen soll. Und dass Fritz Leibacher doch auch einmal an der Messe auftauchen soll. Es sind diese drei Aussagen, ...
Wegen drei Posts vor Gericht
Dass es «nice» wäre, wenn die Hälfte der Professoren und 80 andere Leute abgeknallt würden. Dass Blut fliessen soll. Und dass Fritz Leibacher doch auch einmal an der Messe auftauchen soll. Es sind diese drei Aussagen, die der 30-jährige Angeklagte innerhalb von einer Minute auf der Plattform Jodel platzierte. Und wegen deren er sich wegen Schreckung der Bevölkerung und öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit vor dem Bezirksgericht Muri wiederfand.
Der studierte Jurist betonte, dass er diese Äusserungen keinesfalls ernst meinte. «Das wäre doch absurd.» Schliesslich habe er von der Universität profitiert, ein Stipendium erhalten. Stattdessen sei eine Diskussion darüber, ob man solche Äusserungen machen dürfe oder nicht, der Grund gewesen. Verurteilt wurde er trotzdem. --ake
Bezirksgericht Muri verurteilt Mann wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung
Darf man das? Oder nicht? Eine solche Diskussion sei am Anfang gestanden. Der Angeklagte tat es einfach. Via Jodel, ein soziales Medium, setzte er verschiedene Posts ab. Unter anderem, dass Fritz Leibacher auch einmal in der Messe auftauchen sollte. Dort, wo Jus-Studenten gerade Prüfungen schrieben. Schreckung der Bevölkerung lautet darum das Verdikt.
Annemarie Keusch
«Wissen Sie, wer Fritz Leibacher war und was er getan hat?» Die Stimme von Gerichtspräsident Markus Koch ist klar, etwas lauter. «Ja, er hat im Zuger Kantonsparlament 14 Menschen erschossen.» Trotzdem postete der Angeklagte Ende Juni auf Jodel: «Fritz Leibacher muess au emal ade Mess uftauche.» An dem Ort also, wo Jus-Studentinnen und -Studenten Semesterprüfungen schreiben. Der Angeklagte selbst hat das Jus-Studium mit dem Master abgeschlossen. Vor Bezirksgericht verteidigt er sich darum selbst. «Ich weiss, dass moralisch verwerflich ist, was ich getan habe, aber es ist in der Schweiz nicht strafbar.» Von beiden Anklagepunkten – Schreckung der Bevölkerung und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit sei er freizusprechen. Nachdem ihn Gerichtspräsident Koch wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung verurteilte, meldete er noch vor Ort mündlich an, Berufung einzulegen.
Passiert ist es im Juni diesen Jahres auf der Plattform Jodel. Anonym können Mitglieder hier Bilder oder kurze Texte veröffentlichen, andere darauf reagieren. Der Angeklagte tat dies im Channel der RWI, Rechtswissenschaften Zürich. In Prüfungsphasen tummeln sich dort bis zu 500 Mitglieder. «Gerade in diesen Phasen ist der Humor schwarz. Hinzu kommen Zynismus und Ironie», beschreibt er. Er sei mit einem anderen Nutzer in eine Diskussion geraten. «Du Arschloch gilt als Beleidung und kann in der Schweiz strafrechtlich verfolgt werden», erklärt er. Den Satz zu äussern, dass Fritz Leibacher auch mal in der Messe in Zürich auftauchen soll, hingegen nicht. «Wir diskutierten darüber, ob dem so ist und wer Recht hat.» Und er setzte den Post ab. Weitere folgten: «blut muss fliessen» und «und ade uni selber wäre nice wenn d’hälfti vode profs plus 80 lüt abknallt würded». Alle innerhalb einer Minute.
Angeklagter spricht von «russischen Verhältnissen»
Dass er damit Leute zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit aufforderte, bestritt der Angeklagte vehement. Auch in Schrecken habe er niemanden versetzt. «Sonst hätte ich das nicht geschrieben.» Er habe diese Worte nicht ernst gemeint. «Das hat man gemerkt», betonte er. Der Ton sei unverbindlich gewesen, auch die Wortwahl. «Warum ich nicht schrieb, dass ich diese Worte nicht ernst meine? Das hätte ich gemacht, wenn ich es für nötig empfunden hätte.» Rund 20 Minuten später tat er dies. Zu spät. Aber für ihn sei alles völlig problemlos gewesen. «Es ist doch absurd, dass ich Studierende zu einem Attentat an der eigenen Fakultät auffordere.» Für Schreckung der Bevölkerung und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit fehle schlichtweg die Vorgeschichte.
Doch die anderen Nutzer von Jodel antworteten nicht nur ironisch, entsetzt oder gar nicht – jemand meldete die Äusserungen des Angeklagten. Drei Tage später stand die Polizei frühmorgens vor dem Haus, das er in einer kleinen Oberfreiämter Gemeinde mit seiner Mutter bewohnt. «Ich fiel aus allen Wolken.» Der Angeklagte spricht von «russischen Verhältnissen», davon, dass es absurd sei, dass die Polizei und später die Staatsanwaltschaft wegen dieser Äusserungen in den sozialen Medien tätig werden. «Aktuell gibt es immer wieder Drohungen und Attentate. Und Sie sagen, die Polizei hätte dem nicht nachgehen sollen?» Auf Kochs Frage antwortete der Angeklagte ganz simpel. «Ich hätte gedroht ist eine reine Unterstellung.» Bedroht habe sich niemand gefühlt, einzig verpflichtet, diese Aussagen zu melden. «Nur jemand hat nachgefragt, ob ich diese Taten vorhabe. Ich antwortet: Natürlich nicht. Das merkt man doch anhand der Wortwahl.» Für den Angeklagten ist klar: «Jemand, der so etwas wirklich planen würde, der schreibt vorher nicht davon in den Sozialen Medien.» Zudem habe er von Stipendien der Universität profitiert. «Ich hatte schlicht keinen Grund, das wirklich zu tun.»
Intelligent genug, um Auswirkungen zu erahnen
Tatsächlich sprach das Bezirksgericht ihn von der Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit frei. Die Eindringlichkeit dafür fehle. Verurteilt wurde er aber wegen versuchter Schreckung der Bevölkerung. «Man macht das einfach nicht», sprach Koch in der Urteilsbegründung Klartext. Er habe die Tat von Fritz Leibacher in aktuellen Kontext gestellt. «Sie müssen es den Lesern überlassen, wie sie dies interpretieren und das kann schreckend sein.» Nur schon, dass jemand nachgefragt habe, müsse dies suggerieren. «Sie haben schlichtweg damit gespielt. dass Sie es nicht so gemeint haben, das reicht nicht.» Er sei schlicht intelligent genug, um die Aussenwirkung zu erahnen. Und diese habe er in Kauf genommen. «Das kann man nicht schönreden. Wer den Post las, kannte Ihren Hintergrund nicht.»
60 Tagessätze Geldstrafe – bedingt
Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken wurde er verurteilt, abzüglich eines Tages Untersuchungshaft. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Verbindungsbusse von 400 Franken. «Ich erwarte, dass – salopp gesagt – jetzt Schluss ist mit diesen Scheiss-Posts. Sie sind intelligent genug, um beim nächsten Mal vorher zu überlegen.»
Koch hofft, den Angeklagten als Beschuldigten nie mehr vor Gericht zu sehen. Welche Auswirkungen diese Verurteilung auf seine Pläne haben wird, bald als Gerichtsschreiber an einem Bezirksgericht im Kanton Zürich tätig zu sein, wird sich zeigen. Gerade auch weil der Angeklagte schon am Bezirksgericht mündlich Berufung anmeldete.