An der Einwohnergemeindeversammlung in Oberrüti, vom 19. November, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle, kommt das Baugebührenreglement nochmals vor den Souverän. An der Sommergemeinde wurde das Traktandum zurückgewiesen. Es gab Klärungsbedarf für das überarbeitete ...
An der Einwohnergemeindeversammlung in Oberrüti, vom 19. November, 19.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle, kommt das Baugebührenreglement nochmals vor den Souverän. An der Sommergemeinde wurde das Traktandum zurückgewiesen. Es gab Klärungsbedarf für das überarbeitete Baugebührenreglement. In der Einladung zur Winter-«Gmeind» nimmt der Gemeinderat Stellung. Der Broschüre ist zu entnehmen, dass das Baugebührenreglement nicht für die Prüfung von Gesuchen zuständig ist. Darin heisst es wörtlich: «Die Zuständigkeit für die Prüfung von Baugesuchen ist nicht Bestandteil des Baugebührenreglements.» Weiter heisst es: «Der Gemeinderat kann Kommissionen mit beratender Funktion bestellen. Er kann für die Prüfung von Gesuchen und für Vollzugskontrollen externe Fachleute oder regionale Stellen beiziehen.» So wird die Einwohnerversammlung darüber abstimmen, ob künftig mit 3,5 Promille, statt wie bis anhin mit dem Satz von 2 Promille zu rechnen ist.
Traktanden
Die Traktanden: 1. Protokoll. – 2. Kredit für die Erneuerung der Friedhofsanlage von 120 000 Franken. – 3. Budget. – 4. Revidiertes Baugebührenreglement. – 5. Verschiedenes.