Parkieren auf Trottoirs

  23.06.2020 Region Oberfreiamt

Das Trottoir ist eine Verkehrsfäche, die den Fussgängern vorbehalten ist. Das Parkieren auf dem Trottoir ist verboten, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation darf auf dem Trottoir nur für Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen gehalten werden; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 Meter breiter Raum frei bleiben.

Fahrzeuge dürfen grundsätzlich auf Nebenstrassen innerorts auf der Fahrbahn abgestellt werden, sofern eine Durchfahrtsbreite von drei Metern frei bleibt. Verboten sind das Halten und somit auch das Parkieren unter anderem auf Strassenabzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen näher als fünf Meter von der Querfahrbahn. Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken müssen frei bleiben. Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden.

Aufnahme Wirtetätigkeit «Ciao Bella Pizza»

Die Hasmed GmbH, Medine Kanis, Affoltern am Albis, führt seit Mai das Take-away-Restaurant und den Hauslieferdienst «Ciao Bella Pizza Sins» an der Bremgartenstrasse 1, Sins. Der Gemeinderat hat die Wirtetätigkeit bewilligt. Der Gemeinderat wünscht dem Team von «Ciao Bella Pizza» einen guten Start.


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