Die schönen und warmen Sommerabende laden ein für ein gemütliches Zusammensein draussen auf Sitzplätzen und Balkonen. Schnell kann es dabei vergessen gehen, wie spät es in der Nacht ist und dass der Lärm andere in ihrer Nachtruhe stören kann. Es ist deshalb ...
Die schönen und warmen Sommerabende laden ein für ein gemütliches Zusammensein draussen auf Sitzplätzen und Balkonen. Schnell kann es dabei vergessen gehen, wie spät es in der Nacht ist und dass der Lärm andere in ihrer Nachtruhe stören kann. Es ist deshalb wichtig, dass auf Nachbarn und die Umgebung Rücksicht genommen wird. Insbesondere ist gemäss geltendem Polizeireglement von 22 bis 6 Uhr jeglicher Lärm zu unterlassen, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte. Geringfügige, nicht erhebliche Störungen sind dabei jedoch zu dulden, denn es gibt keinen Anspruch auf absolute Ruhe. Dies setzt aber gegenseitigen Respekt und Toleranz aller Beteiligten voraus!
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass in den Wohngebieten von 12 bis 13 Uhr und von 21 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten verboten ist.