Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni in Rechtskraft erwachsen.
Wespen und Hornissennester: Experten beiziehen
Aufgrund geänderter Vorschriften darf die örtliche ...
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni in Rechtskraft erwachsen.
Wespen und Hornissennester: Experten beiziehen
Aufgrund geänderter Vorschriften darf die örtliche Feuerwehr keine Wespen und Hornissennester für Dritte mehr beseitigen.
Es wird entsprechend empfohlen, die Entfernung von einem Experten oder einer Expertin durchführen zu lassen, insbesondere wenn das Nest eine Gefahr für Menschen darstellt oder sich in der Nähe von Wohnbereichen befindet.
Allfällige Informationen zur Asiatischen Hornisse sind auf der Website des Kantons Aargau abrufbar.