Strafregister vorher prüfen
03.09.2024 Region OberfreiamtMotion der bürgerlichen Grossräte des Bezirks
Grossrätin Nicole Heggli-Boder stört sich am Anmeldeverfahren und an den Wählvoraussetzungen für nebenamtliche Richterinnen und Richter sowie Friedensrichter. Sie fordert eine ...
Motion der bürgerlichen Grossräte des Bezirks
Grossrätin Nicole Heggli-Boder stört sich am Anmeldeverfahren und an den Wählvoraussetzungen für nebenamtliche Richterinnen und Richter sowie Friedensrichter. Sie fordert eine Anpassung.
Am 22. September werden die Sitze der nebenamtlichen Bezirksrichter für die Amtsperiode bis 2028 an der Urne vergeben. Nach geltendem Recht müssen vom Volk gewählte nebenamtliche Richterinnen und Richter erst nach erfolgter Wahl einen Privatauszug aus dem Strafregister einreichen. Falls dann festgestellt wird, dass sie wegen einer Handlung, die mit dem Richterberuf nicht vereinbar ist, strafrechtlich verurteilt worden sind, müssen Ersatzwahlen durchgeführt werden.
Unnötiger Aufwand und Kosten
Diese Regelung sei stossend, verursache sie doch Aufwand und Mehrkosten, finden die Grossrätinnen Nicole Heggli-Boder, SVP, Buttwil (Sprecherin) und Franziska Stenico, die Mitte, Beinwil sowie die Grossräte Ralf Bucher, die Mitte, Mühlau, Stefan Huwyler, FDP, Muri, und Daniel Urech, SVP, Sins. Mehrkosten, die vermieden werden könnten, würde man bereits bei der Wahlanmeldung einen Strafregisterauszug einfordern, wie das bei den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern bereits gilt.
Entsprechend fordern die zwei Grossrätinnen und drei Grossräte den Regierungsrat auf, das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) so anzupassen, dass künftig auch nebenamtliche Richterinnen und Richter sowie Friedensrichterinnen und Friedensrichter im Anmeldeverfahren zur Wahl einen Privatauszug aus dem Strafregister einzureichen haben. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob auch ein laufendes massgebliches Strafverfahren zum Ausschluss führen kann und welche Kriterien dabei gelten: «Eine Richterin oder ein Richter hat eine klare Vorbildfunktion und dürfte unseres Erachtens bei einer Wahl auch nicht in laufende Strafverfahren verwickelt sein», heisst es dazu in der Motion. --tst