Strom wird rund 11 Prozent günstiger
30.08.2024 Region Bremgarten, EggenwilGemeinde gibt Strompreis 2025 bekannt
Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2025 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.
Die Festlegung der Strompreise 2025 wie auch die ...
Gemeinde gibt Strompreis 2025 bekannt
Der Gemeinderat hat die Elektrizitätstarife 2025 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, der branchenüblichen Regeln und der Marktverhältnisse festgelegt.
Die Festlegung der Strompreise 2025 wie auch die laufende Erarbeitung des Budgets 2025 samt Aufgaben- und Finanzplanung der Spezialfinanzierung Elektrizitätsversorgung erfolgen unter dem Vorbehalt des Entscheids der kommenden Gemeindeversammlung vom 22. November über den Verkauf der Elektra Eggenwil an die AEW Energie AG per 1. Januar 2025. Stimmt der Souverän der vom Gemeinderat beantragten Veräusserung zu, gelten ab 2025 die Tarife und Bedingungen der AEW Energie AG. Davon ausgenommen ist die Konzessionsgebühr zugunsten der Einwohnergemeinde Eggenwil.
Verschiedene Anpassungen
Nach den extrem hohen Marktpreisen für Energie im Jahr 2022 bewegten sich die Börsenpreise im vergangenen Jahr im Bereich von 15 bis 20 Rappen/ kWh. Inzwischen sind sie weiter gesunken und liegen aktuell bei knapp 10 Rappen/kWh. Durch die strategische Beschaffung in mehreren Tranchen entsteht ein Durchschnittspreis über den Beschaffungszeitraum von drei Jahren. Preisschwankungen werden dadurch ausgeglichen und verzögert. Die Strompreise der Elektra Eggenwil mussten per 1. Januar 2023 um rund 35 Prozent und per 1. Januar 2024 erneut um rund 34 Prozent auf aktuell durchschnittlich 18.6 Rappen/ kWh angehoben werden. Dank den inzwischen wieder gesunkenen Preisen am Markt können nun auch die Energiepreise um 3.3 Rappen/kWh respektive 17 Prozent gesenkt werden.
Dagegen müssen die Tarife für die Netznutzung um knapp 10 Prozent erhöht werden. Grund dafür sind die anhaltend hohen Investitionen in das Eggenwiler Versorgungsnetz.
Die von der Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes erhobenen Abgaben für die Systemdienstleistungen (SDL) sinken von 0.75 auf 0.55 Rappen/kWh.
Netzzuschlag bleibt unverändert
Aufgrund der Errichtung einer Stromreserve für den Winter führte der Bund auf Beginn 2024 eine neue Preiskomponente ein: die «Stromreserve des Bundes». Damit werden die Massnahmen des Bundes zur Abwendung der Winterstromlücke finanziert. Diese Abgabe sinkt im kommenden Jahr von 1.2 auf 0.23 Rappen/kWh.
Der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag bleibt unverändert. Die bisherige Konzessionsgebühr von 40 000 Franken würde der Gemeinde auch bei einem Verkauf der Elektra jährlich gutgeschrieben. Die Strompreissenkung um 11 Prozent bringt eine durchschnittliche Entlastung von 165 Franken pro Jahr.
Aufgrund der sinkenden Strompreise reduziert sich auch die Vergütung an die Betreiber von Photovoltaikanlagen, welche die überschüssige Energie in das öffentliche Netz einspeisen. Sie sinkt von bisher 18 auf neu 14.7 Rappen/kWh. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 9. Juni dieses Jahres das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien angenommen haben. Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen haben unter anderem auch Einfluss auf die Rückliefervergütung. Da die Verordnungen des Bundesrats noch nicht zur Verfügung stehen, besteht aktuell Rechtsunsicherheit. Der genannte Rückliefertarif 2025 wurde auf Basis des aktuellen Gesetzes berechnet.
Genaue Informationen auf der Gemeindewebsite
Die ab 1. Januar 2025 unter den genannten Vorbehalten gültigen Tarife, insgesamt vier Preisblätter für vier Kundengruppen, sowie weitere Informationen können ab sofort auf der Gemeindehomepage www.eggenwil.ch unter der Rubrik Ver- und Entsorgung > Elektrizitätsversorgung abgerufen werden. --gk